Kommt es in Arztpraxis, Klinik oder Pflegeeinrichtung zu Gewalt, so greift unter Umständen die gesetzliche Unfallversicherung. Daran erinnert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Je nach Einzelfall könne das auch bei verbalen Übergriffen und psychischen Folgen zutreffen. Meldepflichtig sind Gewaltvorfälle – wie andere Arbeitsunfälle auch –, wenn sie mehr als drei Kalendertage Arbeitsunfähigkeit verursachen. Da psychische Folgen mitunter zeitverzögert auftreten, empfiehlt die BGW, “Extremereignisse” immer zu melden.