Berlin. Patientinnen mit Brustkrebs im frühen Stadium, bei denen das Rückfallrisiko nicht sicher bestimmt werden kann, können künftig einen Biomarker-Test als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch nehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (20. Juni) in einem ersten Beschluss zum Einsatz von biomarkerbasierten Tests entschieden. Der Test könne bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung von Patientin und Arzt helfen, ob eine Chemotherapie nach einer Operation sinnvoll sei. Dies könnte in Deutschland schätzungsweise 20.000 Frauen pro Jahr betreffen.
Für die ärztliche Aufklärung vor der Durchführung des Tests legt der G-BA die verpflichtende Verwendung einer Patientinneninformation fest.
Der Beschluss, der einem entsprechenden Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) folgt, muss nun vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden. Er tritt erst in Kraft, wenn er nicht beanstandet wurde und im Bundesanzeiger erschienen ist. Der Einsatz wird aber erst dann eine vertragsärztliche Leistung, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der ärztlichen Vergütung entschieden hat. Diese Prozesse dürften voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen.
Biomarker-Test kann bei Entscheidung helfen
Jährlich erkranken in Deutschland etwa 70.000 Frauen neu an Brustkrebs. Bei Patientinnen mit frühem Brustkrebs kann der Tumor oft durch eine Operation vollständig entfernt werden, häufig folgt zusätzlich eine Strahlentherapie. Um eine Rückkehr der Erkrankung zu verhindern, ist anschließend mitunter eine Chemotherapie notwendig. Bei schätzungsweise 20.000 Frauen jährlich können Ärzte aufgrund der klinisch-pathologischen Kriterien keine klare Empfehlung für oder gegen eine Chemotherapie geben. In diesen Fällen könnte der Biomarker-Test zum Einsatz kommen.
Der G-BA-Beschluss betrifft den Biomarker-Test Oncotype DX Breast Recurrence Score, der die Aktivität verschiedener Gene in Krebszellen untersucht und daraus das Risiko für eine Rückkehr des Tumors ableitet. Zusätzlich müssen Patientinnen verpflichtend Informationen erhalten, die etwa von der G-BA-Website heruntergeladen werden können.
Genexpressionsanalyse weiter im Blick
“Nicht immer ist das Ergebnis einer routinemäßigen Bestimmung des individuellen Rückfallrisikos mittels klinischer Faktoren und Tumoreigenschaften so deutlich, dass Frauen nach einer Brustkrebsoperation eine klare Empfehlung für oder gegen eine zusätzliche Chemotherapie erhalten können”, erläuterte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung beim G-BA.
“Der nun getroffene Beschluss umfasst den Einsatz eines Biomarker-Tests bei Patientinnen mit einem Tumor, der bestimmte Eigenschaften, nämlich Empfindlichkeit für Hormone wie Östrogen und Progesteron und keinen nachgewiesenen Wachstumsrezeptor, aufweist. Ausreichende Erkenntnisse zur Aussagesicherheit des Tests bestehen aufgrund der Studienlage bisher für Patientinnen ohne Befall der Lymphknoten.” Der G-BA werde die Bewertung solcher Testverfahren fortsetzen, auch bei anderen Gruppen von Patientinnen, hieß es weiter. Dies betreffe vor allem Verfahren der Genexpressionsanalyse.
Mit Material von dpa