Münster. Ärzte können das elektronische Logbuch (E-Logbuch), mit dem Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) und ihre Weiterbilder die erworbenen Kompetenzen dokumentieren, im Juli 2019 erstmals freischalten. Dafür hat der Deutsche Ärztetag am Mittwoch (29.5.) den Weg frei gemacht: Nun müssen die Landesärztekammern noch ihr jeweiliges Landesrecht, die Heilberufe-Kammer-Gesetze, anpassen. Damit setzen die Ärzte einen Haken an das Dekaden-Projekt MWBO-Novelle.
Der Deutsche Hausärzteverband begrüßte den Beschluss. Das E-Logbuch erhöhe weiter die Qualität in der Weiterbildung. “Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung können ihre Kompetenzen nun einfach und sicher dokumentieren – das macht vieles leichter. Wichtig ist aber, dass die einzelnen Ärztekammern das E-Logbuch auf Länderebene nun auch schnell umsetzen, um damit die Neugestaltung der Musterweiterbildungsordnung zu erleichtern“, kommentierte Geschäftsführer Robert Festersen (s. auch Video).
„Die Erwartungen waren sehr groß und sehr unterschiedlich, daher haben wir mit der Basisversion einen Mittelweg gewählt“, fasste Dr. Max Kaplan, scheidender Vizepräsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Arbeit der letzten zwölf Monate zusammen. Das E-Logbuch bedeute „mehr Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit – und damit auch Ehrlichkeit
in der Weiterbildung“. Der Aufbau gleicht dem der Muster-Weiterbildungsordnung: Kopfteil, allgemeine Inhalte, gebietsspezifische Inhalte. Darüber hinaus können Kompetenzen festgehalten werden, die über die Anforderungen der Weiterbildungsbezeichnung hinausgehen. „Sind diese beispielsweise für eine spätere Zusatzweiterbildung erforderlich, sind sie im Logbuch bereits dokumentiert“, streicht Kaplan einen Vorteil heraus.
Parallele Nutzung durch ÄiW und Weiterbilder
Um das E-Logbuch nutzen zu können, müssen sich ÄiW und Weiterbilder einmalig registrieren und werden dann nach Prüfung ihrer Angaben durch ihre Landesärztekammer freigeschaltet. Mit der Basisversion können ÄiW ihre erworbenen Kompetenzen, aber auch deren Fortschritt erfassen. Dafür tragen sie den Inhalt ein – via Auswahlmenüs, Häkchen, Freitexten und Richtzahlen oder laden Nachweisdokumente hoch (etwa Bescheinigung für den Kurs Psychosomatische Grundversorgung). Die Einträge werden dann zur Prüfung und Freigabe dem Weiterbilder zugewiesen (Beispiel s. Kasten).
Entscheidend ist, dass ÄiW ihr Logbuch kontinuierlich pflegen können: Während sie Inhalte dokumentieren, kann der Weiterbilder andere Einträge noch bewerten – das E-Logbuch führt alle Änderungen zusammen.
Solange Inhalte noch nicht freigegeben sind, können ÄiW diese korrigieren. Hingegen sind Änderungen an bereits freigegebenen Einträgen „lückenlos“ nachvollziehbar, diese werden durchgestrichen angezeigt. Ziehe ein Weiterbilder etwa die Bescheinigung einer Kompetenz zurück, weil er diese als nicht erfüllt ansieht, werde dies transparent dargestellt, erläuterte Kaplan. Alle Aktionen erhalten einen Zeitstempel. „Manipulation ist ausgeschlossen“, versicherte Ulf Kester für das Unternehmen Steadforce, das das E-Logbuch programmiert.
Nutzbar via PC, Tablet und Smartphone
Das E-Logbuch ruft man über einen Internetbrowser auf. Einige Delegierte wünschen sich langfristig eine App. Kester sieht darin aber momentan keinen Vorteil, da das Logbuch mittels Internet nicht nur auf Computern, sondern auch Tablet und Smartphones genutzt werden kann. Er klärte auch Missverständnisse der Delegierten. So handelt es sich bei der Webanwendung um ein bundeseinheitliches Format: „Wechseln Ärzte in Weiterbildung die Kammer, müssen sie nichts importieren oder exportieren. Es ändert sich lediglich die zugrundeliegende Weiterbildungsordnung, dadurch geht kein Eintrag verloren.“
E-Logbuch auf „Neandertalniveau“
Letztlich stimmte eine breite Mehrheit der Delegierten für den Start des E-Logbuchs ab 1. Juli, obwohl sich in der Debatte einige nicht mit dem derzeitigen Entwicklungsstand zufrieden zeigten. So fürchteten manche mehr Bürokratie und sprachen von einem „digitalisierten Papiertiger“ oder einem „E-Logbuch auf Neandertalniveau“. Ihnen ging die Funktionalität der Basisversion noch nicht weit genug.
Rund 100 Ärzte haben erst kürzlich die Webanwendung getestet, was noch einige Probleme zu Tage förderte, wie sie im Plenum berichteten. Vieles sei aber auch schon bis zur Präsentation beim Ärztetag behoben worden, machte Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, deutlich. Viele Probleme seien wohl auf veraltete Versionen des Internetexplorers zurückzuführen, berichtete Kester.
Schrittweiser Ausbau der Funktionen
Nach dem Start soll die Basisversion stetig erweitert werden. Eine der wichtigsten künftigen Funktionen: Der Aufbau eines Weiterbildungsregisters, das ÄiW, Weiterbilder und Weiterbildungsstätten beinhaltet. Für Kammern wie ÄiW wäre dann leicht ersichtbar, wie die Weiterbildung verläuft, wo es hakt und die Kammer die jungen Ärzte unterstützen könnte, erklärt Kaplan. „Das Register versetzt Kammern erstmals zeitnah in die Lage, wie sich Arztzahlen in den unterschiedlichen Fächern entwickeln. So können wir Versorgungsstrukturen besser planen und gestalten“, zeigte Dr. Klaus Reinhardt vom BÄK-Vorstand auf. Bislang ist Hessen die einzige Kammer, die bereits systematisch solche Daten in einem Weiterbildungsregister erhebt.
Angedacht ist zudem die Weiterbildung langfristig über das Portal zu evaluieren. Ebenso sollen Plausibilitätsprüfungen erweitert werden, die automatisch kontrollieren, ob geforderte und eingetragene Inhalte zusammenpassen.