Frauen erhalten künftig bis zum vollendeten 22. Lebensjahr verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel auf Kassenrezept. Bislang galt der Anspruch nur bis zum 20. Geburtstag. Die Neuregelung, die seit dem 29. März gilt, ist im Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch verankert, das Ärzten auch mehr Spielraum in der Aufklärung zu Abtreibungen einräumt (Der Hausarzt 4/19).