Alle Volljährigen in Deutschland sollen künftig grundsätzlich als Organspender gelten – bis auf Widerruf. Bundestagsabgeordnete um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellten dafür Anfang April einen Gesetzentwurf vor. Damit wäre automatisch jeder Spender, man könnte aber widersprechen. Sonst wäre – als doppelte Schranke – bei Angehörigen nachzufragen. Bei Minderjährigen soll eine Entnahme nur zulässig sein, wenn ein Angehöriger zugestimmt hat. Bei Menschen, die die Tragweite dieser Entscheidung nicht erkennen können – etwa bei einer geistigen Behinderung – sollen Organspenden unzulässig sein.
Der Entwurf soll im Bundestag ohne Fraktionszwang abgestimmt werden. Eine ebenfalls fraktionsübergreifende Gruppe schlägt verbindliche regelmäßige Befragungen der Bürger vor und lehnt eine Widerspruchslösung strikt ab.
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