Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Juristische FallstrickeOrganspende und Patientenverfügung können sich widersprechen

Dass sich Patientenverfügung und Organspende mitunter ausschließen, wissen viele Menschen nicht. Das zeigt eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München. Fast jeder dritte der 236 befragten Senioren gab darin an, sowohl Organspende-Ausweis als auch Patientenverfügung erstellt zu haben (29 Prozent); dies traf vor allem bei einer Zustimmung zur Organspende zu.

Aber: Nur 47 Prozent aller Patientenverfügungen enthalten laut ihren Verfassern eine Aussage über die Organspende. Ein Sterben außerhalb der Intensivstation wurde von 51 Prozent priorisiert, während 17 Prozent mehr Wert darauf legten, ihre Organe zu spenden.

Solche Konstellationen bergen potenzielle Konflikte und “bedeuten für die behandelnden Ärzte eine schwierige ethische Herausforderung”, bilanziert Studienautor Prof. Ralf Jox. Dieser Umstand sei vielen potenziellen Spendern nicht bewusst. Zugleich attestierte die Studie “überwiegend kritische” Wissenslücken zum Hirntod. Die Studienautoren betonen vor diesem Hintergrund die Wichtigkeit ärztlicher Aufklärung zu dem Thema.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.