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§219aÄrzte dürfen künftig über Abtreibung informieren

Ärzte und Kliniken dürfen künftig im Internet angeben, dass sie Abtreibungen vornehmen. Weitere Infos zum Eingriff dürfen sie aber nicht geben, sondern nur auf offizielle Stellen – etwa Ärztekammern – verweisen. Der Bundestag hat Ende Februar die Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches beschlossen. Das Bundeskabinett hatte dem Entwurf bereits Mitte Februar zugestimmt (“Der Hausarzt” 4/2019); der Bundesrat verzichtete darauf, zu dem umstrittenen Gesetzentwurf Stellung zu beziehen.

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Mehr zum neuen Spielraum für Ärzte sowie Reaktionen unter

https://hausarzt.link/9LZoT

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