Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Oktober einen Beschluss zur Durchführung der Positronenemissionstomographie/ Computertomographie (PET/CT) im Rahmen des initialen Stagings von Hodgkin-Lymphomen in der vertragsärztlichen Versorgung gefasst.
Durch diesen Beschluss ergibt sich eine weitere Einsatzmöglichkeit für die PET/CT im vertragsärztlichen Bereich: Bei Patienten mit einem neu diagnostizierten Hodgkin-Lymphom können Vertragsärzte künftig beim initialen Staging eine PET/CT veranlassen, um dadurch in vielen Fällen auf eine Knochenmarksbiopsie zu verzichten.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft derzeit den Beschluss. Wird er nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Eine Überweisung zu einer solchen Untersuchung ist aber erst möglich, wenn der Bewertungsausschuss über die Abrechnungsmöglichkeiten entschieden hat.