Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Hodgkin-LymphomePET/CT jetzt auch für das initiale Staging möglich

Hodgkin-Lymphom: Beim initialen Staging können Ärzte auf PET/CT setzen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Oktober einen Beschluss zur Durchführung der Positronenemissionstomographie/ Computertomographie (PET/CT) im Rahmen des initialen Stagings von Hodgkin-Lymphomen in der vertragsärztlichen Versorgung gefasst.

Durch diesen Beschluss ergibt sich eine weitere Einsatzmöglichkeit für die PET/CT im vertragsärztlichen Bereich: Bei Patienten mit einem neu diagnostizierten Hodgkin-Lymphom können Vertragsärzte künftig beim initialen Staging eine PET/CT veranlassen, um dadurch in vielen Fällen auf eine Knochenmarksbiopsie zu verzichten.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft derzeit den Beschluss. Wird er nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Eine Überweisung zu einer solchen Untersuchung ist aber erst möglich, wenn der Bewertungsausschuss über die Abrechnungsmöglichkeiten entschieden hat.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.