Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat grundlegende Änderungen bei der Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene vorgenommen: Die als Check-up 35 bekannte Untersuchung kann künftig auch zwischen 18. und 35. Lebensjahr einmalig in Anspruch genommen werden (Hausarzt 13 sowie S. 7). Blutuntersuchungen sollen hier nur bei entsprechendem Risikoprofil erfolgen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen.
Ab Vollendung des 35. Lebensjahrs haben die Versicherten künftig nur noch alle drei statt wie bisher alle zwei Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. In dieser Altersgruppe bleibt es bei den bisherigen Laboruntersuchungen, zusätzlich soll jedoch das gesamte Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride) analysiert werden.
Die Ausrichtung auf die bisherigen Zielerkrankungen Diabetes, Herzkreislauf- und Nierenerkrankungen wird in der Richtlinie gestrichen. Stattdessen soll eine stärkere Berücksichtigung von familiären Risiken für Krebserkrankungen – etwa Brustkrebs, Darmkrebs oder malignes Melanom – erfolgen sowie eine Erfassung des Impfstatus.
Kommentar
Der Beschluss wird zunächst vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft. Bei Nichtbeanstandung tritt er am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Nach dem Inkrafttreten hat der Bewertungsausschuss dann sechs Monate Zeit, um über die Vergütung zu verhandeln.
Die Durchführung und Abrechnung der neuen Leistung dürfte so gesehen frühestens Anfang 2019 möglich sein. Insgesamt gesehen kann man aber jetzt bereits feststellen, dass das eigentliche Ziel einer Verbesserung der Gesundheitsvorsorge verfehlt wurde. Die Möglichkeit der einmaligen Vorsorgeuntersuchung zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr ist realitätsfremd, insbesondere wenn hier keine Laboruntersuchungen vorgesehen sind.
Die Änderung des Intervalls auf drei Jahre wiederum stellt eine gravierende Verschlechterung dar, weil die bisherigen Zielerkrankungen, insbesondere der Diabetes mellitus, nicht mehr frühzeitig erkannt werden können. Die Aufnahme der Prüfung des Impfstatus und einer definierten Beratung wiederum ist nicht wirklich neu, sollte aber zu einer deutlich höheren Vergütung führen.