Berlin. Die Finanzierung der Anbindungskosten an die Telematikinfrastruktur (TI) für Arztpraxen ist zunächst weiterhin gesichert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) konnte sich mit dem GKV-Spitzenverband darauf einigen, dass die Erstausstattungspauschalen ab dem dritten Quartal deutlich angehoben werden, wie beide am Dienstag (5. Juni) verlauten ließen. Im dritten Quartal erhalten Praxen für die Konnektor-Anschaffung damit 1.719 Euro, ab dem vierten Quartal 1.547 Euro. Hinzu kommen wie bisher jeweils 435 Euro für ein Kartenterminal; bei größeren Praxen für zwei oder drei Terminals.
Der Konnektor ist für die Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur nötig. Als erste Anwendung unterstützen die Geräte das Versichertenstammdatenmanagement, elektrische Signatur und e-Arztbrief sollen folgen.
Bislang haben sich viele Ärzte in einer Zwickmühle wiedergefunden: Denn nach wie vor ist mit dem Coko-Konnektor der Compugroup nur ein Gerät zertifiziert – trotz Ankündigungen weiterer Hersteller anlässlich der IT-Gesundheitsmesse conhIT im April. Gleichzeitig tickte die Uhr aufgrund der abgestaffelten Finanzierung. So lag der alte Preis für einen Konnektor ab dem dritten Quartal mit 720 Euro deutlich unter den jetzt verhandelten Werten.
Hausärzte haben für kostendeckende Installation plädiert
Weil sich der Markstart weiterer Geräte immer wieder verzögert hatte, hat die KBV zuletzt wiederholt Druck für eine Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung ausgeübt. „Wir haben die dringend notwendige Sicherheit geschaffen für die Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten”, betonte am Dienstag KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel, der für die Ärzteseite die Verhandlungen geführt hat.
Auch die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes hatten etwa auf ihrer Frühjahrstagung unterstrichen, dass die Anbindung an die TI für Praxen kostendeckend gesichert sein muss.
Wenn Österreicher kommen, wird nachverhandelt
Die unter Moderation des Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung, Werner Nicolay, jetzt getroffene Vereinbarung sieht in den Eckpunkten wie folgt aus:
- Die Berechnungsgrundlage für die Erstausstattungspauschale bildet im dritten Quartal 2018 der um zehn Prozent reduzierte Konnektorenpreis aus dem Vorquartal. Dies ergibt einen ab dem dritten Quartal geltenden Preis in Höhe von brutto 1.719 Euro. Dieser Preis wird ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent gesenkt auf dann brutto 1.547 Euro.
- Sobald der Konnektor des österreichischen Unternehmens RISE am Markt für alle Arztpraxen verfügbar ist, werden GKV-Spitzenverband und KBV innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Hintergrund der dann aktuellen Marktsituation die geltende Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen. Zu rechnen ist damit, dass RISE einen deutlich geringeren Preis ausrufen wird, hieß es zuletzt am Rande der conhIT.
KBV und Kassen sehen Bewegung auf dem Markt kommen
KBV und GKV-Spitzenverband gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten mehrere Anbieter von Konnektoren am Markt geben wird. „Es ist an der Industrie, durch die Bereitstellung geeigneter Produkte dafür zu sorgen, dass alle Arztpraxen, die gesetzlich Versicherte behandeln, die notwendige technische Ausstattung rechtzeitig erhalten können”, betonte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Zuletzt hatte der GKV-Spitzenverband immer wieder auf die Markt des Machtes verwiesen, die die Preise regulieren würde.
Die Compugroup hat am Dienstag unterdessen einen Online-Bestellservice vorgestellt: Der neue Online-Shop kocobox.de biete mit dem TI-Bundle „Do-it-yourself” alle notwendigen Komponenten, um den Anschluss von Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur zu ermöglichen. Mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, etwa in Form von Videos, könnten dies vom Arzt selbst installiert werden.