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Forum Politik“Die neue Arztportal-Funktion spart Zeit im Praxisalltag”

Seit dem zweiten Quartal können Hausärzte mit der neuen Software-Funktion Patiententeilnehmerverzeichnis (PTV) ihre Patiententeilnahmeinformationen direkt in die Praxissoftware importieren. Dr. Mohammad Kahf, hausärztlicher Internist in Tuttlingen, hat die Funktion als Pilotarzt schon mehrere Quartale getestet – und erklärt im Interview, warum sich die Anwendung für Ärzte lohnt.

Wie läuft der neue Import von Patiententeilnahmeinformationen ab?

Dr. Mohammad Kahf: Sobald ein Informationsbrief Patiententeilnahmestatus (e-Infobrief) für einen Vertrag der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) im Arztportal zum Download bereitsteht, erhalte ich eine E-Mail. Anschließend melde ich mich im Arztportal an und lade den e-Infobrief im Arztportal herunter. Auf dem e-Infobrief gibt es seit Neustem im Kopfbereich einen achtstelligen "ICode", der in die Praxissoftware eingegeben werden muss. Danach öffne ich in der Praxissoftware die Funktion "Patiententeilnehmerverzeichnis (PTV)" und gebe dort den ICode ein. Jetzt kann ich das PTV für einen HZV-Vertrag auswählen und den Importvorgang anstoßen.

Muss ich das Patiententeilnehmerverzeichnis ebenfalls im Arztportal herunterladen?

Das PTV ist eine technische Datei, welche die Patiententeilnahmeinformationen aus dem e-Infobrief beinhaltet und ausschließlich von der Software gelesen, verarbeitet und importiert werden kann. Das PTV wird von der Praxissoftware durch die Eingabe des ICodes online für Sie bereitgestellt. Sie müssen und können das PTV also nicht im Arztportal herunterladen.

Kann jeder HZV-Arzt die neue Software-Funktion nutzen? Kann auch mein Praxispersonal die neue Software-Funktion nutzen?

Um die neue Praxissoftware-Funktion nutzen zu können, müssen Sie bzw. der jeweilige Kollege zum Online-Abruf im Arztportal (www.arztportal.net) registriert sein und die HZV-Dokumente im Arztportal online abrufen. Anschließend können auch Ihre Praxismitarbeiter die HZV-Dokumente herunterladen sowie Patiententeilnahmeinformationen in die Praxissoftware importieren.

Muss ich die Software-Funktion "Patiententeilnehmerverzeichnis" in der Software gesondert aktivieren?

Seit dem Quartalsupdate für das

  1. Quartal 2018 muss jede Praxissoftware diese Funktion bereitstellen. Die neue Funktion muss deshalb in der Regel nicht separat in der Software aktiviert werden. Wo Sie die neue Funktion in der Software finden, kann Ihnen Ihr Software-Hersteller mitteilen.

Was gefällt Ihnen besonders an der Funktion und warum sollte jeder Arzt diese Funktion nutzen?

Ich habe mehrere tausend Patienten in die HZV eingeschrieben und jedes Quartal dadurch einige Änderungen in den HZV-Teilnahmedaten zu verzeichnen. Früher haben meine Praxismitarbeiterinnen und ich mehrere Tage die HZV-Teilnahmeinformationen in der Praxissoftware aktualisiert und qualitätsgesichert. Durch die neue Funktion werden nun innerhalb von wenigen Minuten meine Patiententeilnahmeinformationen automatisch in meine Praxissoftware importiert und das zeitintensive und vor allem auch fehleranfällige manuelle Bearbeiten entfällt. Dadurch verbleibt mir mehr Zeit für meine Patienten. Auch werde ich auf fehlerhaft angelegte Patienten und manuellen Nachbesserungsbedarf hingewiesen und erspare mir so nachgelagerte Abrechnungskorrekturen. Deshalb kann ich nur jedem Arzt empfehlen die neue Funktion zu nutzen.

Weitere Infos im Arztportal

Informationen zur Registrierung und Nutzung des Online-Abrufs im Arztportal sowie zum Import der Patiententeilnahmeinformationen finden Sie auf der Startseite des Arztportals (www.arztportal.net).

Außerdem können Sie sich bei Fragen an den Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter Angabe Ihrer HÄVG-ID und LANR wenden: telefonisch unter 02203 5756-1111 oder per E-Mail an

kundenservice@haevg-rz.de.

Bei Fragen zur konkreten Bedienung Ihrer Praxissoftware wenden Sie sich bitte an Ihr Software-Haus.

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