Berlin. Die Debatte, wie Ärzte über Abtreibung informieren dürfen, nimmt wieder Fahrt auf. Bundesärztekammer-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery hat einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (20. April) zufolge eine „zentrale Liste” ins Spiel gebracht. Sie soll die Ärzte aufführen, die Abtreibungen vornehmen, und könnte von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder den Landesärztekammern erstellt werden.
So würden Frauen besser als heute informiert, an wen sie sich mit Fragen zu einer Abtreibung wenden können. Und die Ärzte müssten keinen Verstoß gegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) fürchten. Dieser regelt, dass Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch nicht zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil „in grob anstößiger Weise” anbieten, ankündigen oder anpreisen dürfen. Ein Verstoß wird mit bis zu zweien Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet.
Ärzte im Dialog mit Gesundheitsminister Spahn
Der Kompromiss trifft nach einem Bericht zwar auf Zustimmung beim Bundesgesundheitsminister. Dieser hatte sich am 9. April mit Ärzten und Vertretern von Beratungsstellen ausgetauscht, wie Informationslücken geschlossen werden könnten. „Unser Ziel ist es, dass Frauen in schwierigen persönlichen Lagen erfahren, an wen sie sich wenden können”, twitterte Jens Spahn (CDU) daraufhin. Nicht begeistert äußert sich hingegen die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag Ulle Schauws. Sie fordert, den Paragrafen 219a abzuschaffen, nur dann hätten Ärzte Rechtssicherheit. Zudem bevormunde man Frauen, indem man ihnen einen eingeschränkten Informationsweg vorschreibe.
Ein Urteil gegen die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel hatte die Debatte um Paragraf 219a neu entfacht. Die SPD hatte sich daraufhin dafür stark gemacht, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu kippen, die Union samt Spahn plädierte für die Beibehaltung. Zuletzt hatte man der SPD vorgeworfen, sie sei gegenüber Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeknickt, weil sie ihren Antrag zur Abschaffung des Paragrafen zurückgezogen hat. Die zur Parteivorsitzenden nominierte Andrea Nahles (SPD) erklärte dazu, dass Merkel zugesichert habe, dass man gemeinsam eine gesetzliche Änderung auf den Weg bringen werde, die Ärzten mehr Rechtssicherheit bieten wird.