Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

kurz + knappIGeL-Monitor: Kortison hilft nicht bei Hörsturz

Die Gabe von Glukokortikoiden wie Kortison zeigt bei der Behandlung eines Hörsturzes bisher keinen Effekt. Zu diesem Ergebnis kommen Experten des IGeL-Monitors, dessen Auftraggeber der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) ist.

Für die Behandlung des Hörsturzes gibt es viele Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Eine davon ist die Gabe von Glukokortikoiden. Das Team des IGeL-Monitors ging der Frage nach, was man aktuell über Nutzen und Schaden der systemischen, Glukokortikoid-Gabe beim Hörsturz weiß.

Ergebnis: Die analysierten zwei Übersichtsarbeiten (mit mehreren Einzelstudien; eine dritte Meta-Studie wurde ausgeschlossen) kämen übereinstimmend zu dem Schluss, dass die bislang vorliegenden Studien keinen Effekt der Behandlung zeigen. Auch auf mögliche Nebenwirkungen gingen die Arbeiten so gut wie nicht ein. Da die Glukokortikoid-Therapie nur wenige Tage dauere, seien Nebenwirkungen zwar kaum zu erwarten, aber ausschließen könne man sie nicht, teilt der MDS mit. Insgesamt bewertet der IGeL-Monitor „Glukokortikoide beim Hörsturz“ deshalb als „tendenziell negativ“. Die Bewertung beziehe sich aber nur auf die systemische Gabe mittels Tabletten oder Infusionen.

Der Hörsturz ist für Mediziner höchst rätselhaft: Bei der Frage, warum jedes Jahr tausende Menschen in Deutschland plötzlich auf einem Ohr schlecht hören, manchen dabei schwindelig wird, andere ein Pfeifen hören oder ein Druckgefühl verspüren, tappt die Wissenschaft im Dunkeln.

Weitgehend unklar ist ebenso, was beim Hörsturz eigentlich passiert. Entsprechend wenige Anhaltspunkte haben Ärzte für eine Therapie. Bei den meisten Patienten ist eine Behandlung gar nicht sinnvoll, da sich die Beschwerden von alleine wieder bessern, so der MDS.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.