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Industrie + ForschungS3-Leitlinie bestätigt Empfehlung für Johanniskraut

Nach ihrem ersten Erscheinen im November 2009 wird ganz aktuell in der S3-Leitlinie/NVL Unipolare Depression erneut die Empfehlung bestätigt, Johanniskraut-Präparate für die Neueinstellung von Patienten mit leichter oder mittelschwerer Depression einzusetzen [1]. In ihrer 2. Auflage (Konsultationsfassung vom 20. Juli 2015) bekräftigt das aus nahezu 30 Fachgesellschaften Deutschlands bestehende Expertengremium sein positives Votum für das pflanzliche Antidepressivum.

Dass Johanniskraut damit in eine Reihe mit synthetischen Antidepressiva gestellt wird, verdankt es seiner klinisch belegten Wirksamkeit und guten Verträglichkeit, die als wichtigste Kriterien bei der Auswahl eines Präparates gelten. Voraussetzung für die S3-Empfehlung ist allerdings, dass ausschließlich Extrakte „zur Therapie einer leichten und mittelgradigen depressiven Symptomatik eingesetzt werden, für die eine klinische Wirksamkeit durch eigene Studien belegt ist“.

Dieser Nachweis liegt für das pflanzliche Antidepressivum Laif® 900 vor: Als klinisch geprüftes Arzneimittel mit evidenzbasierter Wirkung hat sich der 900 mg-Extrakt im Direktvergleich mit der Leitsubstanz Citalopram (20 mg/d) als therapeutisch äquivalent bei mittelschwerer Depression erwiesen – und überzeugte zudem durch eine deutlich bessere Verträglichkeit [2].

In der Folge ließen sich diese Ergebnisse auch im Praxisalltag bestätigen – ein absolutes Novum insofern, als es sich dabei nicht nur um die erste, sondern auch um die nach wie vor einzige Versorgungsforschungsstudie in Deutschland im Bereich der mittelschweren Depression handelt [3].

Quelle: Presseaussendung der Steigerwald Arzneimittelwerk GmbH

Literatur

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