Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum Politik„Vom Hausarztvertrag profitieren am Ende alle Seiten“

Interview mit Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, nach der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts zum HZV-Vertrag mit der AOK Bayern zum 1. April 2015.

Herr Dr. Geis, das Bayerische Landes­ sozialgericht hat entschieden, dass die AOK Bayern den Hausarztvertrag mit dem Bayeri schen Hausärzteverband nicht weiter blockie ren darf. Sind Sie erleichtert?

Dr. Dieter Geis: Ja, natürlich. Das ist aber nicht nur eine gute Nachricht für uns Hausärzte, sondern vor allem für alle AOK-Patienten, die jetzt nicht mehr schlechter gestellt sind. Jeder AOK-Versicherte kann jetzt endlich frei entscheiden, ob er die besondere medizinische Versorgung, die ein Hausarztvertrag bietet, in Anspruch nehmen möchte.

Demnach ist die AOK Bayern der klare Verlierer dieser monatelangen Auseinander setzung?

Nicht unbedingt. Wenn Hausarztverträge richtig gelebt werden, profitieren gerade auch die Krankenkassen davon.

Warum? Die AOK Bayern argumentiert, sie müsste den Hausärzten jetzt ein höheres Honorar zahlen, hätte also höhere Ausgaben.

Mehr Leistung bedeutet immer auch mehr Honorar, aber nicht unbedingt höhere Ausgaben.

Das klingt nach einem Widerspruch.

Nein, im Gegenteil. Dazu zwei Fakten. Erstens: Patienten, die die besondere medizinische Betreuung des Hausarztvertrags in Anspruch nehmen, wenden sich immer zuerst an ihren Hausarzt. Der Hausarzt koordiniert dann die Zusammenarbeit mit den Fachärzten. Beim Hausarzt laufen somit alle Informationen zusammen, die er dann für die weitere Therapie mit seinem Patienten bespricht. Dadurch werden unnötige und doppelte Untersuchungen vermieden, was nicht nur den Patienten entlastet, sondern auch der Kasse Geld spart. In Baden-Württemberg, wo die dortige AOK den Hausarztvertrag aus vollem Herzen unterstützt, wurde dies anhand der betriebswirtschaftlichen Zahlen eindeutig nachgewiesen. Auch wissenschaftliche Studien belegen die geringeren Ausgaben, wenn der Patient hausärztlich koordiniert durch das Gesundheitssystem begleitet wird.

Und zweitens?

Hausarztverträge stehen auch für eine höhere Versorgungsqualität: Alle Hausärzte, die am Hausarztvertrag teilnehmen, müssen z. B. regelmäßig an strukturierten Fortbildungen teilnehmen und damit ihr Wissen auf dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung halten. Außerdem müssen die Praxen entsprechend ausgestattet sein und über einen hohen Standard verfügen.

Seit 2014 ist die Wahlfreiheit für einen Hausarztvertrag wieder per Gesetz garantiert. Warum konnten sich Versicherte der AOK Bayern bis November trotzdem nicht neu in einen Hausarztvertrag einschreiben?

Der Bayerische Hausärzteverband hatte zunächst über den Verhandlungsweg versucht, den Hausarztvertrag mit der AOK Bayern fortzusetzen. Leider erfolglos. In einem Schiedsverfahren wurden dann Ende 2014 die Inhalte eines neuen Hausarztvertrages festgelegt und vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege geprüft. Die staatliche Aufsicht hatte keinerlei Einwände. Und während der Bayerische Hausärzteverband daraufhin den Hausarztvertrag ab dem 1. April 2015 wie vertraglich vorgesehen umsetzte, ging die AOK Bayern juristisch dagegen vor. Wir haben das immer bedauert, aber das ist Geschichte. Unser Ziel ist es, Verträge partnerschaftlich und auf Augenhöhe zu leben. In Gesprächen mit der AOK Bayern konnten Mitte Oktober die Neueinschreibung der Versicherten und weitere Umsetzungspunkte einvernehmlich geregelt werden. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, diesen Weg weiter zu gehen. Denn vom Hausarztvertrag profitieren alle Seiten.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.