Nr. 40144 EBM ist eine „Kostenpauschale für fotokopierte oder mit EDV reproduzierte Befundmitteilungen, Berichte, Arztbriefe und andere patientenbezogene Unterlagen ausschließlich für den mit- oder weiterbehandelnden Arzt oder den Arzt des Krankenhauses“. Sie ist mit 13 Cent bewertet und wird außerhalb des Regelleistungsvolumens so bezahlt, wie geltend gemacht.
Immer wenn mit Kopierer oder EDV ein Bericht/Befund reproduziert wird für einen anderen niedergelassenen Arzt oder die Klinik, kann je Seite die 40144 EBM angesetzt werden. Eine Obergrenze gibt es nicht, auch wenn die Leistung für Kopien an Nicht-Vertragsärzte (Privatärzte) erstellt wird. Werden Kopien gefaxt oder gemailt kann man zusätzlich die 40120 EBM berechnen, aber nur einmal -auch bei mehreren Seiten. Bei Postversand kommen die Pauschalen nach 40120 bis 40126 je nach Umfang zum Ansatz.
Kommentar
Die Pauschale ist wohl kaum bekannt, denn weniger als die Hälfte aller Vertragsärzte rechnet die 40144 EBM ab. Das entspricht aber immerhin einem Honorarvolumen von 3,5 Millionen Euro. Eine ähnli-che Summe dürfte wohl durch den Nichtansatz verschenkt werden. Kopien für den persönlichen Patientengebrauch sind allerdings privat mit 50 Cent/Seite anzusetzen.