Der Masterplan Medizinstudium 2020 soll Maßnahmen für eine zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber, zur Förderung der Praxisnähe und Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium festlegen. Die Bundesregierung betonte bereits in ihren Zielvorstellungen dazu, dass die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium einer der Eckpunkte ihrer Reform ist. Dies ist ein klares und positives Signal.
Insgesamt stellen wir für den hausärztlichen Nachwuchs Zeichen einer positiven Trendwende fest. Immer mehr Medizinstudierende interessieren sich wieder für den erfüllenden Beruf des Hausarztes. Ein Grund hierfür ist die positive Debatte um den Masterplan Medizinstudium 2020.
Jetzt wird es darum gehen, die richtigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Ein entscheidender Ansatzpunkt dabei ist, dass die Allgemeinmedizin als das wichtigste Fach der Primärversorgung verpflichtendes Prüfungsfach im dritten Staatsexamen werden muss. Das wird dazu führen, dass sich jeder Medizinstudierende umfassend mit ihr beschäftigt und so überhaupt erst die Möglichkeit hat, dieses Fach mit seiner enormen Bandbreite kennenzulernen. Selbstverständlich muss hierfür jede medizinische Fakultät einen gut ausgestatteten Lehrstuhl für Allgemeinmedizin vorhalten. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern ist das in Deutschland leider immer noch nicht der Fall.
Außerdem muss die hausärztliche Tätigkeit im Rahmen des Praktischen Jahres (PJ) deutlich gestärkt werden. Wir erleben in Diskussionen oft, dass es nach wie vor falsche oder veraltete Vorstellungen über die Arbeit als Hausarzt gibt. Im Rahmen eines PJ-Abschnittes in einer hausärztlichen Praxis haben Studierende die Chance, die Vielfalt und die große Verantwortung der hausärztlichen Tätigkeit kennenzulernen.
Insbesondere die Idee der sogenannten „Landarztquote“ war zuletzt, entfacht durch das Gutachten der Professoren Martini und Ziekow zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer solchen Quote, in aller Munde. Demnach soll ein bestimmter Anteil der Studienplätze für Bewerber reserviert werden, die sich verpflichten, später als Hausarzt in unterversorgten Regionen tätig zu werden. Aus unserer Sicht wäre eine solche Regelung aus verschiedenen Gründen nicht zielführend.
Eine Folge könnte sein, dass die Diskriminierung der Allgemeinmedizin an den Universitäten weiter zunimmt, da die Studierenden hier gewissenmaßen über ein Sonderverfahren ihren Studienplatz erhalten. Außerdem müssten sich junge Menschen direkt nach ihrem Abitur zu einer Tätigkeit verpflichten, die sie erst rund 15 Jahre später aufnehmen – ohne dass sie im Verlauf ihres Studiums überhaupt die Möglichkeit hatten, spezifische Interessen zu entwickeln.
Hinzu kommt, dass die Definition des „Landarztes“ sehr unspezifisch ist. Darüber hinaus ist heute gar nicht absehbar, welche Regionen in 15 Jahren als „unterversorgt“ gelten, denn das hängt von der zukünftigen Bedarfsplanung ab. Nachjustiert werden muss hingegen bei den Zulassungsverfahren. Hier entscheidet bis heute meist zu einem sehr großen Teil die Abiturnote. Sinnvoll wäre es, zukünftig abgeschlossene Ausbildungen im sozialen Bereich in der Pflege oder als MFA stärker zu berücksichtigen.