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Hausarzt MedizinTäter und Tat müssen ergründet werden

Die Zahl der Patienten in der forensischen Psychiatrie hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Zur Zeit werden etwa 10.000 psychisch kranke Straftäter in den Kliniken des Maßregelvollzugs behandelt. Dabei handelt es sich um Patienten mit Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, sexuellen Präferenzstörungen und Abhängigkeitserkrankungen. Sie werden aufgrund forensischer Begutachtungen für nicht oder vermindert schuldfähig erklärt.

Bei der Entscheidung über die Einweisung in den psychiatrischen Maßregelvollzug spielt die Prognose bzgl. der Gefährlichkeit die entscheidende Rolle, genauer gesagt die Diagnose und die Behandelbarkeit. Eine solche Unterbringung muss immer verhältnismäßig sein, mit anderen Worten bei gewaltarmen Delikten gibt es keine rechtliche Grundlage für einen Maßregelvollzug. So beträgt die Rückfallquote bei schizophrenen Patienten nur fünf Prozent und auch die Rückfallquote der Sexualstraftäter hat sich in den letzten Jahren dank spezialisierter Behandlungs- und Nachsorgeangebote deutlich reduziert.

Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, Berlin, 25.-28.11.2015

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