Von 1. April 2016 an müssen Hausärzte das neue Formular 61 verwenden, um eine medizinische Rehabilitation für gesetzlich Versicherte zu verordnen. Die neue Vorlage können sie ab März wie bisher bestellen, zum Beispiel bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder ihrer Druckerei. Zudem steht ein Update der Praxissoftware ab dem zweiten Quartal zur Verfügung, mit dem das Formular auch elektronisch ausgefüllt werden kann.
Von April an sind die alten Formulare ungültig, das Formular 60 (der „Antrag zum Antrag“) entfällt künftig. Damit wurde bisher geprüft, ob und welche Versicherung die Reha bezahlt. Statt vier umfasst das neue Formular 61 nur noch drei Seiten: Darüber kann weiterhin gecheckt werden, ob die Kranken- oder Unfallversicherung die Kosten für die Rehabilitation übernimmt. Ebenso kann damit eine Beratung durch die Kasse beantragt werden. Gestrafft hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Angaben zu Maßnahmen der Krankenbehandlung und Kontext. Detaillierter können Ärzte jetzt Einschränkungen bei Aktivitäten und Teilhabe beschreiben. Alles in allem sollte das Ausfüllen von Muster 61 damit zukünftig schneller gehen, hofft die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Ab April können alle Vertragsärzte eine medizinische Reha zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist dann nicht mehr erforderlich. Damit entfällt also die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung.