Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt bekannt: Am 10. Februar 2016 fand die dritte Verhandlungsrunde zur Vereinbarung eines Medikationsplans gemäß Paragraf 31a SGB V statt. Bis 30. April müssen KBV, Bundesärztekammer und Deutscher Apothekerverband die Einzelheiten des Medikationsplans regeln. Auf diesen haben Krankenversicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, ab 1. Oktober einen gesetzlichen Anspruch.
Am 16. Februar 2016 fand die zweite Verhandlungsrunde mit dem GKV-Spitzenverband und den Reha-Verbänden zum Entlassmanagement in stationären Rehabilitationseinrichtungen statt. Weitere inhaltliche Punkte bezüglich der Ausgestaltung von Aufgaben aller Beteiligten am sog. Entlassmanagement wurden vorangebracht. Allerdings bedarf es ähnlich den Verhandlungen mit den Krankenhäusern noch weiterer Verhandlungsrunden, vor allem, um spezifische Fragen der Verordnungsfähigkeit der Rehabilitationseinrichtungen unter vertragsärztlichen Bestimmungen zu klären.