Bereits seit Ende 2009 gibt es den Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit der Krankenkasse, die damals noch Signal Iduna IKK hieß. Er wurde stetig weiter ausgerollt und erstmalig zum 1. Januar 2014 optimiert. Jetzt wurde er nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen zur Weiterentwicklung nochmals in einigen wichtigen Punkten verbessert.
Die Änderungen des HZV-Vertrages gelten für die Bestandsregionen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Braunschweig, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Westfalen-Lippe. Außerdem wird der Vertrag in dieser Form nun auch in Bremen und Schleswig-Holstein ab dem 1. Juli 2016 versorgungs- und vergütungswirksam umgesetzt. Dadurch können sich nun Hausärzte und Patienten aus nahezu allen KV-Regionen in den HZV-Vertrag mit der IKK classic einschreiben und von den Vorteilen profitieren!
Fair und transparent
"Die Weiterentwicklung des Hausärztevertrages mit der IKK classic bedeutet noch einmal eine deutliche Leistungsverbesserung für die Patienten und Hausärzte. Wir stellen somit sicher, dass nicht nur die Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte fair und transparent ist, sondern vor allem, dass die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Arbeit nachhaltig verbessert werden", führt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes e.V. aus.
Ihre Vorteile im Überblick
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Der Vertrag gilt in der geänderten Form mindestens bis zum 30. Juni 2020, was Ihnen in Verbindung mit der einfachen Vergütungsstruktur in festen Euro-Preisen eine gute Planungs- und Zukunftssicherheit für Ihre Praxis verschafft.
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Die Fallwerte sind durch Pauschalen, Zuschläge und Einzelleistungen deutlich höher als im KV-System.
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Es existiert keine Deckelung des Budgets. Alle Leistungen, die Sie erbringen, werden in voller Höhe vergütet.
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Durch weniger Bürokratie bleibt mehr Zeit für Sie und Ihre IKK classic-Patienten.
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Neue Leistungen ab 1. Juli 2016:
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P4 – Zuschlag für die Behandlung multimorbider Patienten: 15,00 Euro pro Quartal
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Zuschlag Palliativbehandlung: 145,00 Euro pro Quartal
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Vertreter- und Zielauftragspauschale: Erhöhung von 17,50 Euro auf 20,00 Euro pro Quartal
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Check-Up-Zuschlag auf P1: 6,00 Euro. Die Vergütung erbrachter Gesundheitsuntersuchungen ("Check-Up") erfolgt zukünftig nicht mehr als Einzelleistung, sondern in Form eines Zuschlags auf die kontaktunabhängige Pauschale P1.
Kontakte und weitere Informationen zu den HZV-Verträgen
Fragen, Anregungen, HZV-Schulung:
Tel.: (0 22 03) 57 56-1210
Fax: (0 18 05) 00 24 25-601
E-Mail: info@hzvteam.de
Kundenservice
Fragen zur Abrechnung und Versichertendaten aus Datenschutzgründen
Tel.: (0 22 03) 57 56-1111 Lebenslange Arztnummer (LANR) bereithalten!
In nur vier Minuten erkennen Sie den Mehrwert der HZV.
Hier der Link zum animierten Erklärfilm: vimeo.com/hausaerzteverband