kurz + knapp1.300 Euro mehr für Ärzte in Weiterbildung

Gute Nachricht für junge Ärzte: Die Fördervereinbarung für die ambulante Weiterbildung steht. Das hat KBV-Vize Regina Feldmann bei der KBV-Vertreterversammlung Ende Mai berichtet. Demnach haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, dass Ärzte in Weiterbildung künftig 4.800 Euro pro Monat erhalten sollen. In unterversorgten Regionen sollen weitere 500 Euro dazu kommen, in von Unterversorgung bedrohten Gebieten 250 Euro. Derzeit liegt der Förderbetrag noch bei 3.500 Euro.

Die Regelung tritt ab 1. Juli in Kraft. Mitte Juni soll die Vereinbarung unterzeichnet werden. Dann legen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) regional fest, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden – sprich ob neue Anträge gestellt werden müssen oder nicht. Mit den Mitteln sollen 7.500 Stellen zur Weiterbildung in Allgemeinmedizin unterstützt werden und 1.000 Stellen in anderen fachärztlichen Bereichen. Bis 1. Oktober können regionale KVen und Kassen nun festlegen, welche Facharztgruppen in ihrer Region gefördert werden sollen. Können sie sich bis dahin nicht einigen, gelten die im Gesetz genannten Facharztgruppen: Kinder- und Jugendärzte, Gynäkologen sowie Augenärzte.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.