Die komplexen Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf werden zum 1. Januar 2017 einfacher. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie angepasst und so auch auf Kritik von Ärzten am bisherigen Verfahren reagiert. Zugleich wird die Diagnoseliste um 14 Erkrankungen erweitert. Darunter sind einige, die bislang als Praxisbesonderheiten bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung anerkannt werden. Künftig sind die Diagnosen als Anlage zur Heilmittel-Richtlinie gelistet, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist und für die generell kein Antrags- und Genehmigungsverfahren mehr durchgeführt wird.
Damit ist ab 2017 klar geregelt, dass Versicherte sich einen langfristigen Heilmittelbedarf nicht mehr von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen müssen, wenn ihre Erkrankung dort gelistet ist. Versicherte mit einer Erkrankung, die nicht auf der Diagnoseliste steht, können weiterhin individuelle Anträge bei ihrer Kasse stellen. Die Regelungen hierfür wurden klarer und eindeutiger formuliert. Ziel ist es, eine einheitliche Genehmigungspraxis der Kassen und eine medizinische Auseinandersetzung mit individuellen Anträgen zu erreichen.
Der Beschluss prüft nun zunächst das Bundesministerium für Gesundheit. Er soll dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.