Maria Hamacher* ist glücklich, dass sie durchgehalten hat. Seit etwas mehr als einem Jahr hat sie ihre eigene Hausarztpraxis in Berlin. Doch der Weg dahin war beschwerlich. Dabei hatte es gut angefangen: Einige Monate nach Beginn ihrer ambulanten Weiterbildung zur Fachärztin für Allgemeinmedizin vereinbarte sie den Termin für die Übernahme der Praxis ihres Ausbilders, der zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt in den Ruhestand gehen wollte. Das passte bestens zu Maria Hamachers Zeitplan. Denn es war ja klar, wann sie ihre Weiterbildung zur Fachärztin für Allgemeinmediziner abgeschlossen haben würde – das dachte sie jedenfalls. Doch beinahe wären ihre Pläne gescheitert, denn aufgrund der schleppenden Förderung durch die KV Berlin musste sie die Weiterbildung unterbrechen. Und sich arbeitslos melden. "Fast hätte ich aufgegeben", sagt sie. "Das ganze Prozedere um die Förderung war extrem nervenaufreibend."
Vor allem in Berlin sorgen lange Wartezeiten bei der Bewilligung der Fördergelder für Ärzte in Weiterbildung in Praxen immer wieder für Unmut – bei Weiterbildern und angehenden Allgemeinmedizinern. Jetzt hofft Maria Hamacher für ihre nachkommenden Kollegen, dass solche Schwierigkeiten jetzt der Vergangenheit angehören. Denn nach langen Verhandlungen haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf eine neue Vereinbarung zur Regelung der Weiterbildung geeinigt. "Die Bedingungen für eine Weiterbildung im niedergelassenen Bereich werden damit deutlich besser", sagt KBV-Vorstand Regina Feldmann. Denn es gibt mehr Geld und Stellen (siehe Kasten). So sollen die Anreize für Nachwuchsärzte steigen, in die ambulante Versorgung zu gehen.
"Dafür haben wir lange gekämpft"
Der Deutsche Hausärzteverband begrüßt die Neuregelung. "Die neue Vereinbarung ist ein großer Schritt nach vorne, für den wir als Deutscher Hausärzteverband lange gekämpft haben", sagt Sprecher Vincent Jörres. "Es war in der Vergangenheit ein unhaltbarer Zustand, dass Ärzte in der ambulanten Weiterbildung deutlich weniger verdient haben als ihre Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern. Damit soll jetzt Schluss sein." Da die Förderstellen nun nicht mehr begrenzt werden dürfen, sollten auch die teils massiven Probleme in einigen KVen der Vergangenheit angehören, so Jörres.
Mit der Neuregelung dürfte also gerade die Situation in Berlin besser werden, da es hier bislang zu wenig Förderstellen gab. Für Maria Hamacher war die Ungewissheit, wann und wie es weitergeht, sehr belastend. "Es war zeitweise alles in der Schwebe", sagt sie. "Diese Unsicherheit war schrecklich." Doch sie hat sich nicht unterkriegen lassen: "Ich hatte Glück, dass ich letztendlich nur drei Monate verloren habe." Das lag auch daran, dass die Anschlussförderung rückwirkend bewilligt wurde. "Andere haben viel mehr Zeit verloren." Nur wegen ihrer Hartnäckigkeit und ein bisschen Glück – sie hatte einen Fürsprecher in der KV, der sich für sie eingesetzt hat – hat sie ihre Weiterbildung nicht ein zweites Mal für Monate unterbrechen müssen. Damit die Förderung für ihre zweite ambulante Weiterbildungsstelle nahtlos weiterging, reichte es nicht, rechtzeitig den Antrag zu stellen: "Ich habe unheimlich viele Leute angeschrieben. Es ist mir gelungen, bei der KV als Sonderfall anerkannt zu werden." Weil sich solche Probleme schnell herumsprechen, haben etliche Nachwuchsärzte deshalb gar nicht erst die Weiterbildung Allgemeinmedizin in Berlin begonnen, sondern sind in andere Bundesländer abgewandert.
Bis zu zehn Monate warten
Die KV Berlin sieht kein grundsätzliches Problem bei der bisherigen Förderung. Sie erklärt auf Anfrage, dass "die meisten Ärzte direkt eine Förderung bekommen". Sie räumt aber ein, dass es durchaus Probleme geben kann: "In manchen Fällen kann erst einen Monat später mit der Förderung begonnen werden, da die maximale Zahl Förderstellen ausgeschöpft ist und die Vertreterversammlung die Zahl nicht erhöht hat." Die Neuregelung werde das Problem beheben. Denn danach darf die Zahl der Förderstellen nicht mehr begrenzt werden.
Aber: Nicht nur angehende Hausärzte wie Maria Hamacher, auch Weiterbilder berichten von weitaus längeren Wartezeiten als einem Monat. Auch für Weiterbilder sind die Verzögerungen ein großes Problem. Sie können wegen der Unsicherheit kaum planen. "Ich habe neun bis zehn Monate Wartezeit erlebt, bis die Förderung bewilligt wurde", sagt der Berliner Hausarzt Dr. Hans-Peter Hoffert. Jetzt zahlt er das Gehalt für seine beiden halbtags beschäftigten Ärzte in Weiterbildung selbst.
Das brachte ihn in die Bredouille: Die KV kürzte sein Honorar erheblich. Sie ist der Auffassung, die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten führe zu einer unzulässigen Vergrößerung seiner Praxis. "Das trifft eine ganze Reihe von Kollegen", sagt er. Jetzt klagt er vor dem Sozialgericht gegen die Kürzung des Honorars und die Nichtgewährung von Fördergeldern. Die Entscheidung steht noch aus (Stand 17.6.16). "Das kann einen existenziell treffen", sagt er. Hoffert weiß von etlichen Kollegen, dass sie aufgrund der Unsicherheiten aufgehört haben, weiterzubilden. Fatal, findet er. Denn Berlin braucht mehr niedergelassene Allgemeinmediziner als ausgebildet werden. Pro Jahr hören rund 130 niedergelassene Allgemeinmediziner in Berlin auf, aber 2014 erhielten dem jüngsten Evaluationsbericht zufolge nur 72 Mediziner die Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin. "Dabei gibt es genug Ärzte, die an einer Weiterbildung Allgemeinmedizin interessiert sind", sagt er. Hoffert hofft, dass sich mit der Neuregelung die Situation für Weiterbilder und angehende Allgemeinmediziner verbessert.
*Name ist der Redaktion bekannt
Fördervereinbarung
Mit der neuen Fördervereinbarung für die ambulante Weiterbildung gibt es erhebliche Verbesserungen für Weiterbilder und angehende Fachärzte:
Zuschuss
Ab 1. Juli steigt der Zuschuss für die Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) von 3.500 Euro auf mindestens 4.800 Euro und wird damit an die Vergütung im Krankenhaus angeglichen. Unter bestimmten Umständen, etwa wenn die Vergütung regional höher liegt oder die Praxis in einem unterversorgten Gebiet liegt, gibt es weitere Zuschüsse. KVen auf der einen und Krankenkassen und private Krankenversicherer auf der anderen Seite tragen die Förderung jeweils zur Hälfte. Ausgezahlt wird der Zuschuss an die ausbildenden Ärzte, die ihn voll weitergeben müssen. Die Weiterbilder müssen den Arbeitgeberanteil der Sozialbeiträge zahlen. Als Ausgleich für ihren Aufwand sollen sie eine Erweiterung der Regelleistungsvolumina beantragen können.
Mindestförderdauer
Die Mindestförderdauer liegt bei zwölf Monaten. Die Regelung gilt auch für bereits bestehende Verträge. Die regionalen KVen legen fest, ob neue Anträge gestellt werden müssen und werden die Ärzte darüber informieren. In der Weiterbildung Allgemeinmedizin soll die Zahl der Förderstellen pro Jahr von jetzt 5.000 auf 7.500 steigen. Die Verteilung wird nach Einwohnerzahl der Länder und der Stadtstaaten erfolgen.
Qualität
Auch die Qualität der Weiterbildung soll gestärkt werden. Die regionalen Koordinierungsstellen für Weiterbildung und andere Akteure können in Zusammenarbeit mit akademischen Einrichtungen Kompetenzzentren gründen. Ziel ist, dass jeder KV-Bezirk ein Kompetenzzentrum für die ambulante Weiterbildung bekommt. Bestimmungen dazu sollen bis zum 1. Januar 2017 stehen.