Die HZV-Verträge des Deutschen Hausärzteverbandes und der Landesverbände nach Paragraf 73b SGB V sind die wichtigste Innovation der letzten Jahrzehnte für Hausärztinnen und Hausärzte und werden inzwischen deutschlandweit angeboten. Mittlerweile nehmen über sechs Millionen Versicherte freiwillig an den Verträgen teil, davon ca. 17.000 Ärzte und 4,1 Millionen Versicherte, losgelöst von den Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung.
Darüber hinaus setzt die Pro Versorgung, eine Initiative des Deutschen Hausärzteverbandes, IV-Verträge nach Paragraf 140a SGB V um. Inzwischen wurden zehn dieser so genannten Versorgungslandschaften konzipiert, die nun in Kooperation mit Facharztverbänden und Krankenkassen nach und nach umgesetzt werden.
Die Verträge, die in Ihrem Bundesland angeboten werden, finden Sie auf der Webseite des Deutschen Hausärzteverbandes (www.hausaerzteverband.de).