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Forum Politik13C-Harnstoff-Atemtest – wie abrechnen?

Der 13C-Harnstoff-Atemtest ist ein einfaches Verfahren, das eine optimale diagnostische Wertigkeit bietet. Die klassische Indikation für den Test ist die Überprüfung einer Eradikationstherapie bei unkompliziertem Ulcus duodeni oder funktioneller Dyspepsie, etwa vier bis sechs Wochen nach Therapieende. Moderne Säureblocker müssen aber mindestens zwei Wochen vorher abgesetzt werden, um falsche Ergebnisse zu vermeiden. Weiterhin ist der Test zur Erstdiagnostik bei Dyspepsie geeignet, wenn zunächst keine Magenspiegelung mit Gewebeprobe geplant ist. Dies müssen Patienten aber selbst zahlen.

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Die Atemproben sollten beim nüchternen Patienten basal, also vorher und nach 30 bis 45 Minuten gewonnen werden. Nach der basalen Atemprobe erfolgt die Verabreichung eines Testgetränkes, welches die Verzögerung der Magenentleerung bewirkt. In Deutschland wird am häufigsten Orangensaft eingesetzt. Der 13C-Harnstoff löst sich im Getränk. Das Prinzip des Atemtests beruht auf der Ureaseaktivität des Bakteriums H. pylori. Der über den Mund zugeführte 13C-Harnstoff wird von der Urease aufgespalten. Dabei entsteht Ammoniak und markiertes Kohlendioxid, welches über die Lunge abgeatmet wird. Die Leistung kann nach Nr. 02400 EBM berechnet werden und ist mit 2,40 Euro vergütet.

Die Verordnung des 13C-Harnstoffs als Fertigpräparat ist je nach Vertragslage über Sprechstundenbedarf oder auf den Namen des Patienten möglich. Inzwischen gibt es mit dem Helicobacter pylori-Antigentest im Stuhl auch ein etwa gleichwertiges Verfahren, das sich zur Therapiekontrolle nach einer Eradikationsbehandlung eignet. Vorteil ist hier der unkomplizierte Ablauf, der nur die Laboreinsendung einer Stuhlprobe erfordert.

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