Verschreiben Ärzte in begründeten Ausnahmefällen Medikamente, die die Arzneimittel-Richtlinie eigentlich von der Versorgung ausschließt, müssen sie die Gründe in der Patientenakte festhalten. Insbesondere müssen Ärzte die Umstände dokumentieren, warum sie zu dem Schluss kommen, dass der Verordnungsausschluss in diesem Fall nicht greift. Und sie müssen begründen, warum im konkreten Fall die Gründe (typische Konstellation) für den Ausschluss von der Leistungspflicht nicht vorliegen.
Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende Januar konkretisiert. Dazu sah sich das Gremium gezwungen, nachdem Sozialgerichte unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen hatten, wie die Dokumentationspflicht nach der Arzneimittel-Richtlinie auszulegen ist.