Bereits seit 2011 gibt es den Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit der TK, welcher stetig weiter ausgerollt und erstmalig zum 01.10.2014 optimiert wurde. Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen zur Weiterentwicklung wird der TK-HZVVertrag zum 01. April 2017 nochmals in einigen wichtigen Punkten verbessert.
Deutliche Leistungsverbesserung
Die Änderungen des HZV-Vertrages gelten für die Bestandsregionen Bayern, Berlin, Braunschweig, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bremen, Saarland und Westfalen-Lippe. Außerdem wird der Vertrag in dieser Form nun auch in Thüringen ab dem 01.07.2017 versorgungs- und vergütungswirksam umgesetzt. Dadurch können sich nun Hausärzte sowie ab sofort auch angestellte Hausärzte und Patienten aus nahezu allen KV-Regionen in den HZV-Vertrag mit der Techniker einschreiben und von den Vorteilen profitieren!
„Die Weiterentwicklung des Hausärztevertrages mit der Techniker bedeutet noch einmal eine deutliche Leistungsverbesserung für die Patienten und Hausärzte. Wir stellen somit sicher, dass nicht nur die Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte fair und transparent ist, sondern vor allem, dass die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Arbeit nachhaltig verbessert werden“, führt Eberhard Mehl, Vorstand der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG aus. Die Vorteile im Überblick:
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Der Vertrag gilt in der geänderten Form mindestens bis zum 30.06.2020, was in Verbindung mit der einfachen Vergütungsstruktur in festen Euro-Preisen eine gute Planungs- und Zukunftssicherheit für die Praxis verschafft.
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Die Fallwerte sind durch Pauschalen, Zuschläge und Einzelleistungen deutlich höher als im KV-System.
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Durch weniger Bürokratie bleibt mehr Zeit für den Arzt und seine Patienten.
Neue Leistungen ab 1. April 2017:
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Präventionseinzelleistungen (inklusive Kinder- und Jugendvorsorge) zu EBMPreisen.
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Hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten: 40,00 Euro/Quartal
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Zuschlag auf den Besuch von Palliativpatienten: 20,00 Euro/Leistung.
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Besuch durch VERAH: 17,00 Euro/Leistung.
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Vertreter- und Zielauftragspauschale: Erhöhung von 12,50 Euro auf 20,00 Euro/Quartal.
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Anpassung der P3-auslösenden ICD-Liste.
Für Interessenten, die noch nicht am TK-HZV-Vertrag teilnehmen, Fragen haben oder eine persönliche Beratung benötigen, gibt es seitens der HÄVG verschiedene Kanäle, über die man sich informieren kann.