Ab sofort können Hausärzte in Thüringen neben dem IKK classic-Vertrag an drei neuen Vollversorgungsverträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen: TK-HZV-Vertrag, spectrumKHZV-Vertrag (derzeit drei teilnehmende BKKen) und GWQ-HZV-Vertrag (derzeit 19 teilnehmende BKKen sowie die BIG direkt gesund). Bundesweit haben sich 17.000 Hausärzte in HZV-Vollversorgungsverträge eingeschrieben. Baden-Württemberg zeigt, dass eine HZV als Vollversorgung für Hausärzte und Patienten Vorteile bringen kann:
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Durch eine einfache und attraktive Vergütungsstruktur kann der Hausarzt einen Honorarzuwachs und höhere Fallwerte als in der Regelversorgung erreichen.
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Die Abrechnung erfolgt schnell und bürokratiearm über ein hausärztliches Rechenzentrum.
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Jede Leistung wird vergütet. Es gibt kein Budget und keine Begrenzungen.
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Die betriebswirtschaftliche Attraktivität der Praxis kann gesteigert werden.
Zahlreiche Vorteile, auch für Patienten, sind auf www.mein-hausarztprogramm.de zusammengestellt. – Da jede Krankenkasse bei den Verhandlungen der Verträge unterschiedliche Interessen verfolgt, sind die Verträge nicht einheitlich. Ein gemeinsames „Grundgerüst“ lässt sich aber erkennen. So ist die HZV-Vergütung einfach und klar strukturiert und besteht grundsätzlich aus Pauschalen, Zuschlägen und Einzelleistungen. Neben den in der Tabelle aufgeführten Pauschalen und Zuschlägen werden bei den
HZV-Verträgen in Thüringen etwa Präventionsleistungen, das Geriatrische Basisassessment, Unvorhergesehene Inanspruchnahmen zur Unzeit oder Besuche extra vergütet. Eine komplette Übersicht der Abrechnungsziffern und die Teilnahmeerklärungen finden Sie auf www.hausaerzteverband.de in der Rubrik Hausarztverträge im jeweiligen Vertragsordner. Dort gibt es auch eine Liste, welche Krankenkassen am spectrumK- und GWQ-HZV-Vertrag teilnehmen.