Der 2013 festgesetzte Zuschlag zum Orientierungspunktwert in Hamburg ist rechtens. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) Mitte Mai in einem Urteil festgestellt. Der Zuschlag in Höhe von 2,083 Prozent, der die höheren Kosten in Hamburg ausgleichen soll, war vom Schiedsamt festgelegt und anschließend von den Krankenkassen beklagt worden.
Die Möglichkeit, einen Zuschlag als Ausgleich für eine überdurchschnittlich hohe Kostenstruktur zu vereinbaren, hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) mit dem Versorgungsstrukturgesetz verankert. Die KV Hamburg nutzte diese Möglichkeit sofort – und zu Recht, wie das BSG nun feststellte. „So gibt es wenigstens einen kleinen Ausgleich für die bundesweit unterdurchschnittlichen Honorare der Ärzte in Hamburg“, sagte KV-Vorsitzender Walter Plassmann. Der Zuschlag führt den Hamburger Ärzten und Psychotherapeuten rund 12,5 Millionen Euro im Jahr zu.