Mit dem Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 17. Januar 2017 wurde die Verordnung von medizinischem Cannabis vereinfacht. Nun können neben cannabishaltigen Rezepturarzneimitteln auch getrocknete Cannabisblüten mit einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Jeder Arzt kann medizinischen Cannabis bei jeder Indikation, für die sich Arzt und Patient einen Behandlungserfolg versprechen, im Rahmen bestimmter Höchstmengen verordnen.
Die gesetzlichen Krankenkassen können die Kosten für die Behandlung übernehmen, wenn sie dafür eine Genehmigung erteilt haben. Diese muss vor der Verordnung eingeholt werden. Eine Entscheidung muss innerhalb von drei Wochen, im Rahmen der Palliativbehandlung innerhalb von drei Tagen, getroffen werden. Ärzte müssen an einer verpflichtenden, anonymisierten Begleiterhebung teilnehmen. Ziel ist es, bessere Daten über die Verordnung und den Nutzen der Therapie zu erhalten. Zudem wird eine staatliche Cannabisagentur eingerichtet, die sich zukünftig um den kontrollierten Hanfanbau in Deutschland kümmern wird.
Medizinalhanf – bei welchen Indikationen?
Obwohl Cannabis seit Jahrtausenden in der Medizin eingesetzt wird, haftet an der Hanfpflanze seit der Illegalisierung ein schlechtes Ansehen. Durch die Entdeckung des körpereigenen Cannabinoidsystems und dessen Einfluss auf wichtige Transmittersysteme (Glutamat, GABA, Noradrenalin, Serotonin, Dopamin, Acetylcholin und andere) im Körper wurde klar, auf welche Weise Cannabinoide wirken. Krankheiten, bei denen diese Transmitter fehlreguliert sind, sind damit potenziell an das Endocannabinoidsystem gekoppelt. Inzwischen weiß man, dass die klinischen Wirkungen von Cannabismedikamenten in der Mehrzahl auf die Aktivierung der Endocannabinoidrezeptoren zurückzuführen sind. Zudem ist man sich darüber einig, dass die Wirkungen spezifisch sind und nicht nur durch die psychotrope Wirkung überlagert werden.
Derzeit gibt es nur vereinzelt mäßige Evidenz, was allerdings nicht zwingend an der Wirkungslosigkeit liegt, sondern daran, weil es bisher wenige große und qualitativ hochwertige Studien gibt. Hingegen gibt es umfangreiche Erfahrungswerte aus dem „Freizeitkonsum“ und von Patienten, die sich selbst mit Cannabis behandelt haben.
Für folgende Indikationen ist die Datenlage relativ gut:
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Spastiken bei multipler Sklerose
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Übelkeit und Erbrechen bei Krebs-Chemotherapie
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Appetitlosigkeit und Kachexie bei Krebs- oder HIV/Aids-Patienten
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Neuropathische und chronische Schmerzen
Vereinzelte Studien mit interessanten Ergebnissen:
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hyperkinetische Bewegungsstörungen, z.B. beim Tourette-Syndrom und Morbus Parkinson
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Epilepsie
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Angststörungen
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Zwangsstörungen
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Posttraumatische Belastungsstörung
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Depressionen
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Hautkrankheiten mit Juckreiz
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Chronisch-entzündliche Erkrankungen, z.B. Asthma, Arthritis
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Kopfschmerzen und Migräne
Was steht als Medikament zur Verfügung?
Bisher sind über 85 Cannabinoide identifiziert worden. Die beiden wirksamsten sind das 9-Tetrahydrocannabinol (THC) und das Cannabidiol (CBD). THC hat neben der bekannten psychotropen Wirkung auch medizinische Wirkungen. Abhängig von der Symptomatik kann das Medikament bzw. eine passende Cannabissorte ausgewählt werden. Das Wirkcharakteristikum einer Sorte wird vor allem durch die Menge und das Verhältnis von THC zu CBD bestimmt.
An cannabinoidhaltigen Arzneimitteln stehen in Deutschland Dronabinol (eine THC-Lösung), Sativex® (ein Cannabisvollextrakt als Fertigarzneimittel) sowie Canemes® (Kapseln mit dem synthetischen THC Nabilon) zur Verfügung.
Da Cannabis bei jedem Patienten anders wirkt, ist ein langsames Einschleichen wichtig. Auf diese Weise werden auch die möglichen Nebenwirkungen (psychische Wirkungen, Müdigkeit, Feinmotorik, Reaktionsfähigkeit u.a.) gering gehalten. In der Regel tritt nach kurzer Zeit ein Gewöhnungseffekt ein.
Eine Droge als Medikament?
Auch wenn es für den ein oder anderen ein Umdenken bedeutet – Cannabis ist in der Therapie als Medizin wirksam und wird nicht als Rauschmittel verwendet. Die niedrigen Dosierungen verhindern die psychotropen Wirkungen weitgehend. Umfragen unter Patienten, die Cannabis als Therapie erhielten, haben ergeben, dass Viele die Verwendung verschiedener Medikamente reduzierte, nachdem sie medizinisches Cannabis erhalten hatten.
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76,7 Prozent gaben an, die Einnahme von Opioiden seit der Verwendung von medizinischem Cannabis reduziert zu haben.
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71,8 Prozent reduzierten die Einnahme von Medikamenten gegen Angststörungen.
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66,7 Prozent reduzierten die Einnahme von Medikamenten gegen Migräne.
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65,2 Prozent reduzierten die Einnahme von Medikamenten gegen Schlafstörungen.
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37,6 Prozent reduzierten die Einnahme von Antidepressiva.
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42,0 Prozent reduzierten ihren Alkoholkonsum.
Auch aufgrund einer möglichen Abhängigkeit gibt es noch große Vorbehalte gegenüber Cannabismedikamenten. Faktisch existiert die Möglichkeit einer Abhängigkeit. Im Rahmen einer Therapie mit niedrigen Dosierungen spielen Entzugssymptome und Abhängigkeit normalerweise keine große Rolle. Sollte es dennoch dazu kommen, so sind die Symptome zum einen dosisabhängig und zum anderen bei THC deutlich geringer, als nach dem Absetzen von Benzodiazepinen oder Opiaten.
Links
Weiterführende Informationen
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Webseite mit umfangreichem Material für Ärzte und Patienten: www.leafly.de
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Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin: www.cannabis-med.org/
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BfArM, Hinweise für Ärzte: https://hausarzt.link/2SVC6
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Grotenhermen/Häußermann: Cannabis – Verordnungshilfe für Ärzte. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2017. ISBN: 978-3-8047-3628-3
Fazit
Weitere große Studien werden dringend benötigt, um die Evidenz zu festigen und bessere Grundlagen für die Therapie schwer kranker Menschen zu bekommen. Dennoch sollte Patienten die Möglichkeit einer Cannabistherapie nicht vorenthalten werden.