Eine Gruppe von Ethikern, Medizinern und Juristen fordert die Abschaffung des deutschen Heilpraktikerwesens. In ihrem am 21. August veröffentlichten „Memorandum“ begründet der „Münsteraner Kreis“ seine Forderung damit, dass „Qualifikationen und Tätigkeitsbefugnisse“ bei Heilpraktikern „in einem eklatanten Missverhältnis“ stünden. Alternativ zur Ablösung empfiehlt der Kreis, einen „Fach-Heilpraktiker“ als Zusatzqualifikation für bestehende Gesundheitsfachberufe einzuführen. In jedem Fall müsse für Heilpraktiker aber eine gesetzliche Beschränkung eingeführt werden auf „weitgehend gefahrlose Tätigkeiten“.
Zur Erinnerung: Laut dem gleichnamigen Gesetz aus dem Jahr 1939 brauchen Heilpraktiker, die nicht „als Arzt bestallt“ sind, lediglich eine „Erlaubnis“. Als Voraussetzung für deren Erteilung reichen ein Hauptschulabschluss, das vollendete 25. Lebensjahr, ein ärztliches Attest, ein Führungszeugnis, sowie die erfolgreiche Teilnahme einer rund dreieinhalbstündigen Prüfung an der zuständigen Behörde, in der Regel am Gesundheitsamt. Der Gesetzgeber hatte allerdings Ende 2016 das Heilpraktikergesetz verschärft: Bis Ende dieses Jahres sollen erstmals bundesweit gültige „Leitlinien“ für die Kenntnisprüfung gelten. Zuletzt waren Heilpraktiker wiederholt in die Kritik geraten, unter anderem 2016 das sogenannte „Krebszentrum“ im niederrheinischen Bracht, in dem drei Krebspatienten nach einem Therapieversuch durch einen Heilpraktiker gestorben waren.
In diese Kerbe haut auch der „Münsteraner Kreis“: „Heilpraktiker bieten (…) Verfahren an, die in den meisten Fällen wissenschaftlich unhaltbar sind. Dies führt zu einer Gefährdung von Patienten“, argumentieren sie. Die Gruppe hat sich im Juni 2016 gegründet. Sie geht auf eine Initiative der Medizinethikerin Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert aus Münster zurück. Unterstützt wird der Kreis unter anderem von der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP).
Memorandum online auf www.muensteraner-kreis.de