Die Vergütungsregelung für das Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen steht. Damit kann das Screening zum 1. Januar 2018 starten, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt. Anspruch auf die Untersuchung haben gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren. Die Aufklärung zum Screening und die Ausgabe der Versicherteninformation (GOP 01747) werden mit 6,07 Euro vergütet, die sonografische Untersuchung der Bauchaorta wird mit 15,77 Euro honoriert (GOP 01748). Die Vergütung beider Leistungen erfolgt extrabudgetär.
Um während der Früherkennungsuntersuchung bei Bedarf weitere Organe des Abdomens sonografisch untersuchen zu können, dürfen Ärzte die GOP 01748 neben der GOP 33042 (Sonografie Abdomen, 16,73 Euro) berechnen. Da sich die Leistungsinhalte überschneiden, wird in diesen Fällen die GOP 33042 aber nicht in voller Höhe honoriert. Für die Untersuchungen benötigen sonografierende Hausärzte eine Genehmigung ihrer KV nach der Ultraschallvereinbarung.
Hausärzte, die bereits eine solche KV-Genehmigung haben, brauchen mit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnungspositionen zum 1. Januar keine neue Genehmigung, wie die KBV auf Anfrage des „Hausarztes“ bestätigte. Das Aufklärungsgespräch kann – etwa während eines „Checkup 35“ – auch ohne diese KVGenehmigung erfolgen.