Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikDie Note ist nicht alles

Das aktuelle Auswahlverfahren für das Medizinstudium ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden – und deutliche Neuregelungen verlangt. Denn eine gute Abiturnote macht nicht immer einen guten Arzt.

Auf Bund und Länder kommt – unabhängig von der bisherigen politischen Agenda – viel Arbeit zu. Denn das Bundesverfassungsgericht hat ihnen als Hausaufgabe aufgetragen, die Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin in großen Teilen neu zu regeln. So soll der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2019 sicherstellen, dass Hochschulen Eignungstests "in standardisierter und strukturierter Weise" durchführen. Bei der Auswahl Studierender müssen Hochschulen künftig zusätzlich mindestens ein "eignungsrelevantes Kriteri- um" anwenden, das nichts mit der Abiturnote zu tun hat – etwa eine medizinnahe berufliche Qualifikation.

Das "Hausaufgabenheft", in dem die Richter diesen Auftrag notiert haben, trägt zwei Aktenzeichen: 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14. Zwei Studienbewerber, die mit ihrer Abiturnote von 2,0 beziehungsweise 2,6 auch nach Wartezeit keine Zulassung zum Medizinstudium erhielten.

Das Urteil, das der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 19. Dezember verkündet hat, gibt ihnen Recht. Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist demnach in Teilen verfassungswidrig. Die Richter sehen in dem Prozedere einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. "Aus der Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ergibt sich ein Recht auf Teilhabe an den (…) Studienangeboten, die der Staat mit öffentlichen Mitteln geschaffen hat", begründet der Senat seine Entscheidung.

An Eignung ausrichten

Prinzipiell sei die Vergabe nach Abiturnote, Wartezeit und Auswahl durch die Universitäten (siehe links) mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Darüber hinaus müsse sich die Studienplatzvergabe jedoch "grundsätzlich am Kriterium der Eignung" orientieren, heißt es in dem Urteil aus Karlsruhe. Dies soll durch folgende Schritte gestärkt werden:

Positive Reaktionen

Der Deutsche Hausärzteverband begrüßt das. "Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass die Abiturnote allein nicht dafür ausschlaggebend ist, ob jemand ein guter Arzt wird", erklärt Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt. "Gerade für Hausärztinnen und Hausärzte sind soziale Kompetenzen im Zweifel wichtiger als ein 1,0 Abitur."

Auch andere Ärztevertreter lobten das Urteil. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen plädierte darüber hinaus, dass die Länder den Hochschulen aufgrund des aufwendigeren Auswahlverfahrens auch die notwendigen Ressourcen einräumen müssten. Die Frist für die Abgabe der Hausaufgaben – also das Anpassen der Landesgesetze bis Ende 2019 – ist laut Medizinischem Fakultätentag "sehr knapp gesetzt".

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.