Die Liposuktion bei krankhafter Fettverteilungsstörung soll möglichst schnell Regelleistung der GKV werden – geht es nach der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Weil beide Bänke – also die Trägerorganisationen des G-BA, die Kassen- und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband – und die Unparteiischen die Evidenzlage jedoch noch für unzureichend halten, wurde am 18. Januar zunächst eine Erprobungsrichtlinie beschlossen.
"Die Erprobung soll der Beantwortung der Frage dienen, ob bei Patientinnen mit Lipödem die zusätzliche Liposuktion gegenüber einer alleinigen konservativen, symptomorientierten Behandlung insbesondere unter Einsatz der komplexen physikalischen Entstauungstherapie (KPE) zu einer Verbesserung patientenrelevanter Zielgrößen führt", heißt es darin. Einbezogen werden sollen Betroffene mit Lipödem der Beine im Stadium I, II oder III, bei denen eine konservative Behandlung die Beschwerden nicht ausreichend lindert.
Weil bei der Fettabsaugung das Lymphsystem verletzt wird, halten beide Bänke und die Unparteiischen in der Erprobung eine Nachbeobachtung über 24 Monate für notwendig.