Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikNr. 3 GOÄ: Abwägen lohnt sich

Die Nr. 3 GOÄ (eingehende Beratung) ist eine typische Hausarztleistung. Viele glauben, dass man sie nur einmal ansetzen dürfe, dem ist aber nicht so: Man muss dies lediglich begründen. Davor sollte man nicht zurückschrecken. Die eingehende Beratung kann telefonisch erfolgen und auch eine indirekte Beratung des Kranken über eine berechtigte Bezugsperson (Angehörige, Pflegekräfte) schließt die Nr. 3 nicht aus. Häufig erbringt man die eingehende Beratung im Alltag mit "technischen Leistungen" zusammen, aber nicht jede kann man neben der Ziffer 3 auch abrechnen! Hier sollte man die höher bewertete Abrechnungsvariante wählen oder eine Steigerung in Betracht ziehen.

Eine Ergometrie etwa ist mit 59,66 Euro (2,3-facher Steigerungssatz) höher bewertet als die Nr. 3 GOÄ mit 20,10 Euro (2,3-facher Steigerungssatz). In diesem Fall käme der Ansatz der niedriger bewerteten Nr. 1 GOÄ mit einem höheren Multiplikator (3-facher Steigerungssatz) und der Begründung "Zeitlich aufwändige Beratung" in Betracht (s. Tab. 1), da sie die Ergometrie (Nr. 652) nicht ausschließt.

Kommentar

Ähnlich sieht es bei der analogen Abrechnung von Leistungen aus. Paragraf 6 Absatz 2 der GOÄ sieht vor, dass "selbstständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden können". Wenn Leistungen in der Medizin auftauchen, die in dem Gebührenordnungswerk nicht zu finden sind, kommen solche analogen Bewertungen zum Einsatz. Problematisch ist dabei, dass private Krankenversicherungen zunehmend solche analogen Leistungen in Frage stellen und Beihilfestellen sie oft grundsätzlich nicht anerkennen. Es ist deshalb wichtig, hier sorgfältig vorzugehen und bereits vorhandene Vorschläge (etwa von der Bundesärztekammer (BÄK) oder Gerichten) einzubeziehen.

Eine analoge Bewertung für eine nicht aufgeführte Leistung kann man allein aus dem Gebührenverzeichnis der GOÄ ableiten (s. Tab. 2). Da das Analogverzeichnis der BÄK vor Veröffentlichung mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Verband der privaten Krankenversicherungen abgestimmt wird, ist es faktisch eine GOÄ-Ergänzung. Beispiele für solche Empfehlungen sind die Abrechnung des Hautkrebsscreenings analog nach Nr. A750 GOÄ (4. Sitzung Amtsperiode 2011/2015 am 19.03.2012) oder Nr. A659 GOÄ zur Abrechnung der kontinuierlichen Blutzuckermessung über mindestens 18 Stunden (34. Sitzung des Vorstandes am 25. Juni 2010).

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.