"Deutliche Vorteile" zeigten sich bei der Linderung von Symptomen und der Lebensqualität, zu diesem Schluss kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach der frühen Nutzenbewertung von Dupilumab [1]. Nun muss noch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über den Zusatznutzen entscheiden.
Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen ergäben sich bei der Morbidität, insbesondere bei Juckreiz, Schlafstörungen, patientenberichteter Symptomatik (POEM) sowie bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität, so das IQWiG. Der POEM-Fragebogen erfasst, wie häufig subjektiv Symptome der atopischen Dermatitis auftreten. Unter Dupilumab traten Augenerkrankungen aber deutlich häufiger auf als in der Kontrollgruppe, die eine topische Therapie plus Placebo bekam, so das Institut. "Dieser negative Effekt stellt die positiven Effekte nicht infrage."
Wie groß der Vorteil von Dupilumab ist, könne es anhand der zugrundeliegenden Studie allerdings nicht einschätzen. Denn während der neue Wirkstoff weitergespritzt wurde, als die Patienten (fast) läsionsfrei waren, wurde die topische Therapie in der Kontrollgruppe in diesem Zustand beendet. Wie sich dies auf die Unterschiede in den Behandlungsergebnissen ausgewirkt habe, sei unklar. Der Zusatznutzen sei dennoch "unbestritten", so das IQWiG, nur das Ausmaß des Vorteils sei "nicht quantifizierbar".
Keine relevanten Unterschiede zeigten sich bei der Gesamtmortalität, beim Auftreten schwerer unerwünschter Ereignisse und bei Infektionen. Das Institut hatte den monoklonalen Antikörper Dupilumab mit individuell optimierten Therapieregimen verglichen, also in der Regel kortisonhaltige Salben (Klasse zwei bis vier), Tacrolimus, UV-Therapie, systemische Gabe von Glukokortikoiden oder Ciclosporin. So hatte es der G-BA vorgegeben. Der Nutzenbewertung liegt die randomisierte kontrollierte Studie CHRONOS zugrunde, bei der Patienten 52 Wochen nachbeobachtet wurden.
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