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Corona-ImpfstoffeNeuer Impfstoff Comirnaty® KP.2 bestellbar

Demnächst steht eine neue, an die Sars-CoV-2-Variante KP.2 angepasste Corona-Vakzine zur Verfügung. Arztpraxen können den Impfstoff bis 5. November erstmals bestellen. Der Haken: Wie bisher gibt es die Vakzine nicht als Einzeldosis.

Eine Auffrischimpfung im Herbst empfiehlt die Ständige Impfkommission nur für bestimmte Personen.

Berlin. Mit dem an die Omikron-Variante KP.2 angepassten neuen Comirnaty®-Impfstoff steht künftig ein weiterer Covid-Impfstoff bereit. Arztpraxen können die Vakzine bis 5. November erstmals bestellen. Das berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Die an JN.1 angepassten Comirnaty®-Impfstoffprodukte für die Grundimmunisierung und Auffrischimpfung bei Kindern und Erwachsenen seien weiterhin erhältlich.

Comirnaty KP.2 ist seit Kurzem in der Europäischen Union zugelassen und kann ebenfalls zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) steht das neue Vakzin wie die bisherigen Comirnaty®-Impfstoffe in drei Dosierungen zur Verfügung:

  • für Säuglinge und Kleinkinder ab 6 Monaten bis 4 Jahre (3 Mikrogramm/Dosis),
  • für 5- bis 11-Jährige (10 Mikrogramm/Dosis) sowie
  • für Personen ab 12 Jahren (30 Mikrogramm/Dosis).

Erste Auslieferung am 11. November

Eine erste Auslieferung des angepassten monovalenten mRNA-Impfstoffs KP.2 an die Praxen soll laut ZEPAI am 11. November erfolgen. Dazu reichen Ärztinnen und Ärzte ihre Bestellung bis Dienstag, 5. November, 12 Uhr, bei der Apotheke ein. Eine Bestellung ist wie bisher wöchentlich möglich.

“Praxen geben für die Bestellung der neuen Vakzine auf dem Rezept den Impfstoffnamen, zum Beispiel beim Vakzin für ab 12-Jährige „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis KP.2“, sowie die Menge an. Zudem fügen sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 ein. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Personen eingesetzt wird”, meldet die KBV (siehe auch Tab. unten).

Abrechnung über Pseudonummer 88348

Der Impfstoff für Personen ab 12 Jahren (graue Kappe) und der Impfstoff für 5- bis 11-Jährige (blaue Kappe) wird als Fertiglösung geliefert und muss nicht verdünnt werden. Wie bisher ist die Vakzine nicht als Einzeldosis erhältlich: Ein Vial enthält jeweils 6 Dosen. Das Vakzin für Säuglinge und Kleinkinder von 6 Monaten bis 4 Jahren muss vor der Verabreichung mit NaCl-Lösung verdünnt werden. Aus einem Vial (gelbe Kappe) können dann 3 Dosen entnommen werden.

Der Bund werde weiterhin keine Regressansprüche erheben, sollten trotz bedarfsgerechter Bestellung oder sorgfältiger Terminplanung Impfstoffdosen verfallen oder weniger als beispielsweise 6 Impfstoffdosen aus einem Mehrdosisbehältnis entnommen werden, informiert die KBV. Regressansprüche der Krankenkassen könnten in diesem Zusammenhang nicht entstehen, da der zentral beschaffte Impfstoff durch den Bund weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Corona-Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty KP.2 werden mit der Pseudonummer 88348 und dem entsprechenden Suffix abgerechnet. Die Ziffer kann laut KBV sofort ab Auslieferung des neuen Impfstoffs verwendet werden.

Sowohl JN.1- als auch KP.2-Impfstoffe schützen

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass sich die beiden Varianten JN.1 und KP.2 nur minimal durch drei Mutationen im Spike-Protein unterscheiden: “Die Subvariante KP.2 ist ein Abkömmling der JN.1-Variante und eng mit ihr verwandt. Die beiden Varianten JN.1 und KP.2 unterscheiden sich nur minimal.”

Es sei davon auszugehen, dass unabhängig davon, welcher der angepassten Corona-Impfstoffe – JN.1 oder KP.2 – für die Impfung im Herbst verwendet werde, beide vergleichbar gut schützen.

Wem wird die Impfung empfohlen?

Eine Auffrischimpfung im Herbst empfiehlt die Ständige Impfkommission folgenden Personen sofern im Jahr zuvor keine Infektion durchgemacht wurde:

  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
  • Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt.
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine Corona-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.

red

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