Zwar ist die Mehrheit der Menschen dem Praxispersonal dankbar. Doch gleichzeitig werden Versicherte zunehmend ausfallend, zeigt eine aktuelle Umfrage. Ein Gesetzentwurf soll den Schutz verbessern, noch fehlt darin aus Sicht der Ärzteschaft aber ein wichtiger Aspekt.
Berlin. In ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen schlagen Patientinnen und Patienten gegenüber dem Personal immer öfter einen beleidigenden Ton an und werden mitunter auch handgreiflich. Gleichwohl sei die absolute Mehrheit der Patientinnen und Patienten noch höflich und dankbar, wurde bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV-VV) am Freitag (13.9.) in Berlin deutlich.
80 Prozent haben Gewalt erfahren
Dort stellte die KBV eine Befragung von rund 7.580 in den Praxen Tätigen vor. Demnach haben in 2023 vier von fünf Befragten Beschimpfungen bis hin zu Drohungen erlebt. Die meisten (85 Prozent) berichten, dass verbale Gewalt in den letzten fünf Jahren zugenommen hat. Ein Drittel hat Schutzmaßnahmen wie Notrufsysteme oder Personalschulungen initiiert.
Jedoch meldeten nur 14 Prozent solche Vorkommnisse der Polizei, berichtete KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Gassen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Polizei oft auch nicht helfen könne, weil zum Beispiel noch kein konkreter Angriff passiert sei, wie Freitextantworten einiger Befragter zeigen. Die KBV will daher mit dem Bundesjustizministerium eine wissenschaftliche Untersuchung beauftragen, wie Praxen mit Gewalterfahrungen umgehen und wie diese strafrechtlich weiterverfolgt werden. “Wir wollen herausfinden, woran genau es hakt: Ob Praxen Vorfälle nicht melden, die Polizei nicht reagiert oder anderes”, erläuterte Gassen vor Journalisten.
Praxispersonal besser schützen
Die VV verabschiedete zudem eine Resolution, die die Initiative des Bundesjustizministers unterstützt, bei Gewalt in medizinischen Einrichtungen künftig härter strafrechtlich vorgehen zu können. Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband befürwortet das Vorhaben, weist aber darauf hin, dass im Gesetzentwurf noch das Praxispersonal fehlt. Diese Änderung fordert nun ebenso die KBV-Resolution ein.