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Häusliche KrankenpflegeHolperstart für die Blankoverordnung

Seit 1. Juli können Ärztinnen und Ärzte auch bei der häuslichen Krankenpflege einige Maßnahmen blanko verschreiben. Eigentlich – denn wie jetzt bekannt wurde, fehlen dazu in vielen Regionen noch Verträge zwischen Kassen und Pflegeanbietern.

Manche Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege sollen künftig blanko verordnet werden können.

Berlin. Die Blankoverordnung in der häuslichen Krankenpflege läuft teilweise holprig an, wie aus einer Meldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervorgeht. Demnach wurden noch nicht in allen Regionen die nötigen Verträge zwischen Pflegeanbietern und Krankenkassen geschlossen.

Daher kommt es wohl regional dazu, dass einige Pflegeanbieter die Blankoverordnungen nicht entgegennehmen können und daher wieder an die jeweilige Praxis zurückschicken. Die KBV rät Ärztinnen und Ärzten daher, eine Blankoverordnung nur zu nutzen, wenn sie wissen, dass ihr lokaler Pflegedienst diese auch annehmen kann. Andernfalls sollten Ärztinnen und Ärzte diese Option nicht nutzen, sondern vorerst weiterhin über Häufigkeit und Dauer selbst entscheiden.

Wichtig: Da es sich um eine Stichtagsregelung handelt, müssen seit dem 1. Juli die geänderten Muster 12 zur Verordnung genutzt werden. Hierauf können Ärztinnen und Ärzte aber wählen, ob sie einzelnen Maßnahmen blanko verschreiben oder nicht. red

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