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Daten der Techniker KrankenkasseHöchststand bei Arzneimittelverordnungen für Beschäftigte

Beschäftigte in Deutschland haben laut einer Untersuchung der Techniker Krankenkasse 2023 so viele Arzneimittel verschrieben bekommen wie nie zuvor. Ganz vorn lagen dabei Herz-Kreislauf-Medikamente.

Im Schnitt wurden im Jahr 2023 jedem TK-versicherten Beschäftigten 275 Tagesdosen verordnet - 2,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Hamburg. Deutschlands Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im vergangenen Jahr laut einer Erhebung der Techniker Krankenkasse (TK) so viele Medikamente verschrieben bekommen wie noch nie seit Beginn der Erfassung im Jahr 2000.

Im Schnitt habe jeder TK-versicherte Beschäftigte 275 Tagesdosen verordnet bekommen, teilte die Krankenkasse am Freitag mit. Das sei ein Anstieg von rund 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 269 Tagesdosen und von rund 37 Prozent im Vergleich zu Beginn der Auswertung im Jahr 2000 mit 201 Tagesdosen. Als Tagesdosis wird die Dosis eines Medikaments bezeichnet, die bei einer bestimmten Indikation im Durchschnitt pro Tag verordnet wird.

Die meisten Medikamente wurden den Angaben zufolge Beschäftigten in Sachsen-Anhalt und dem Saarland mit 320 beziehungsweise 313 Tagesdosen verschrieben. Am wenigsten Arzneimittel erhielten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern mit 248 Tagesdosen und in Baden-Württemberg mit 244 Tagesdosen.

Die mit Abstand am meisten verordneten Arzneimittel waren den Angaben zufolge Herz-Kreislauf-Medikamente wie Blutdrucksenker mit 105 Tagesdosen pro Person. Danach folgten Medikamente gegen Sodbrennen und Magen-/Darmbeschwerden mit 37 Tagesdosen sowie Arzneimittel für das Nervensystem wie Antidepressiva mit 29 Tagesdosen.

Die TK, mit mehr als elf Millionen Versicherten Deutschlands größte Krankenkasse, hat für die Untersuchung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer rund 5,7 Millionen versicherten Erwerbspersonen betrachtet, wie die Kasse mitteilte. Dazu zählten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I.

dpa

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