Berlin. Zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) müssen Ärztinnen und Ärzte ab sofort ausschließlich das Formular 62B nutzen. Die Übergangsregelung, nach der auch das Formular 12 hierfür verwendet werden konnte, ist am 30. Oktober ausgelaufen. Daran hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erinnert.
Wichtig in der Praxis: Verordnungen von AKI, die nach dem 30. Oktober auf dem Formular 12 für die häusliche Krankenpflege ausgestellt werden, werden laut KBV von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert.
Die KBV rät Praxen, nun – falls noch nicht geschehen – die entsprechenden Formulare zu bestellen. Konkret handelt es sich dabei um das
- Formular 62B „Verordnung außerklinischer Intensivpflege“ sowie ergänzend dazu
- Formular 62C „Behandlungsplan“ und
- Formular 62A für die Potenzialerhebung.
Die AKI wurde nach einer Gesetzesänderung zu Jahresbeginn neu aufgestellt. Die Übergangsregelung ermöglichte es Praxen, bis Ende Oktober nach den alten Regelungen zu verordnen.