Die Hausärztin klärt die plötzlichen Brustschmerzen ihrer Patientin (s. Kasten) auch mit Laboranalysen ab.
EBM
Beim Erstkontakt rechnet die Hausärztin die 03000, die 03220, die 03330 und die 03230 ab. Für die in der Praxis durchgeführten Laboranalysen kommen die 32025 (Glukose), die 32128 (CRP) und die 32150 (Troponintest) zur Abrechnung. Bei den beiden nächsten Kontakten kommen dann noch die 03221 und noch einmal die 03230 hinzu.
GOÄ
In der GOÄ-Abrechnung können beim Erstkontakt die Nrn. 1, 7, 651, 605, 605a abgerechnet werden. Wegen des längeren Gespräches mit der Patientin rechnet die Ärztin die Nr. 1 mit dem Faktor 3,5 ab. Auch hier kommen die Laboruntersuchungen mit den Nrn. 3560 (Glukose), 3524 (CRP) und eine Analognummer, die Nr. A 3732 (analog Nr. 3741) für den Troponintest, hinzu.
Bei den nächsten Kontakten rechnet sie einmal die Nrn. 1 und 7 und beim zweiten Mal die Nrn. 3 und 7 ab.
HZV
Bei Arztsitz in Sachsen sind in allen dort vorhandenen HZV-Verträgen (AOK, BKKen, IKKen, EK, IKKclassic, Knappschaft und TK) die GOP 03330 (Spirometrie), 32025 (Glukose) und 32128 (CRP) Teil der jeweiligen Quartalspauschale und somit nicht als Einzelleistung abrechenbar. Der Troponintest (GOP 32150) dagegen ist in keinem Vertrag Teil des Ziffernkranzes und muss somit über die KV abgerechnet werden.