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GastbeitragBessere Daten für den Praxisalltag

Die beiden Digital-Gesetze von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) gehen Anfang September in die parlamentarischen Beratungen. Für Hausärztinnen und Hausärzte steckt Zündstoff in den Entwürfen. Im Gastbeitrag erklärt SPD-Abgeordneter Matthias Mieves, wo er Erleichterungen für Praxen sieht.

Die elektronische Patientenakte soll das Management von Gesundheitsdaten vereinfachen.

Ich weiß aus vielen Gesprächen, vor welchen Herausforderungen Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Praxismitarbeitenden stehen. Beim Thema Digitalisierung werden wir in diesem Jahr Beschlüsse fassen, um ihre Arbeit zu verbessern und zu erleichtern. Dabei stehen für mich der Zugriff auf Gesundheitsdaten, gut nutzbare Software und Telemedizin im Fokus.

Daten müssen schnell abrufbar sein

Die elektronische Patientenakte soll das Management von Gesundheitsdaten vereinfachen. Behandlungsrelevante Daten müssen schnell und vollständig abrufbar sein. Wesentliche Informationen wie der Medikationsplan werden in die E-Patientenakte eingebaut.

Ein Widerspruch durch die Patientinnen und Patienten ist jederzeit möglich. Grundsätzlich ist der Datenzugriff für behandelnde Ärztinnen und Ärzte immer dann erteilt, wenn die elektronische Gesundheitskarte (E-GK) gesteckt oder in der App der Krankenkasse freigeschaltet wird.

Wir machen Druck, dass die Praxisverwaltungssysteme (PVS) interoperabel werden. Die Software soll kein Gefängnis sein, sondern eine echte Unterstützung im Arbeitsalltag. Und wenn nicht, sollen Praxen leicht den Anbieter wechseln können.

Damit der Übertrag von Daten schnell und einfach funktioniert, nehmen wir die Hersteller in die Pflicht. Details regelt ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität. Hersteller, die sich nicht interoperabel aufstellen, verlieren ihre Geschäftsgrundlage. So wird auch die Eintragung von Daten in die elektronische Patientenakte erleichtert.

Ziel: Weniger Bürokratie für Hausärzte

Eine gute Datenbasis wird auch für Telemedizin gebraucht. Sie soll eine Erleichterung sein, für Patienten genauso wie für Ärztinnen und Ärzte. Die starre Begrenzung auf 30 Prozent der Behandlungsfälle wird abgelöst. Um die Versorgung vor Ort sinnvoll zu ergänzen, werden Qualitätskriterien definiert. Wenn ein Arzt das will, sollte er Videosprechstunden auch von außerhalb der Praxisräume anbieten können. Dafür setze ich mich ein.

Ich will dafür sorgen, dass die hausärztliche Arbeit durch Digitalisierung und Datennutzung unbürokratischer und noch besser werden kann. Dafür brauchen wir ein gut ausgestaltetes Digitalgesetz, das wir in diesem Jahr auf den Weg bringen.

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