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Rote-Hand-BriefCrizanlizumab: Widerruf der EU-Zulassung

Mit Crizanlizumab sollten keine neuen Patientinnen und Patienten mit Sichelzellkrankheit behandelt werden und Menschen, die das Medikament aktuell erhalten, informiert und alternative Behandlungen besprochen werden.

Aufgrund fehlender therapeutischer Wirksamkeit wird die EU-Zulassung von Crizanlizumab widerrufen.

Aufgrund fehlender therapeutischer Wirksamkeit wird die EU-Zulassung von Crizanlizumab widerrufen. Das Medikament wird eingesetzt bei Menschen ab 16 Jahren mit Sichelzellkrankheit mit vasookklusiven Krisen. Das teilen die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und der Hersteller in einem Rote-Hand-Brief mit.

Daher sollten keine neuen Patienten mit Crizanlizumab behandelt werden und Menschen, die das Medikament aktuell erhalten, informiert und alternative Behandlungen besprochen werden.

Crizanlizumab hatte 2020 die EU-Zulassung erhalten. Damals wurden Daten zur Wirksamkeit aber als nicht umfassend angesehen, das Medikament erhielt nur eine bedingte Zulassung. Die EMA hat nun die Ergebnisse der Phase-III-Studie “Stand” bewertet – mit dem Ergebnis, dass der klinische Nutzen von Crizanlizumab nicht bestätigt wurde.

red

Quelle: Rote-Hand-Brief, online 15. Juni

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