Der HZV-Vertrag mit der spectrumK wurde erneut weiterentwickelt und enthält eine besonders erfreuliche Neuerung: Künftig ist der Prozess der geregelten Praxisübernahme (GPÜ) Teil dieses HZV-Vertrages. Das bedeutet eine enorme Erleichterung bei der Übernahme einer HZV-Praxis.
HZV-Teilnehmende, die bei einer von der spectrumK vertretenen Krankenkasse versichert sind, müssen künftig nicht mehr einzeln via Arztwechselkreuz manuell umgeschrieben werden, wenn ihr bisheriger Betreuarzt die Praxis verlässt oder an einen Nachfolger übergibt.
Kasse schreibt Versicherte an
Nach Einreichung und Prüfung des dafür vorgesehenen Meldeformulars schreiben die Krankenkassen die Versicherten automatisch auf den künftigen Betreuarzt um und informieren die Versicherten mindestens zwei Monate vor der Patientenübernahme darüber.
Widersprechen die Versicherten nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, wird die Betreuung durch den Nachfolger des bisherigen Hausarztes übernommen.
Patienten bleiben in der HZV
Durch diesen vereinfachten Prozess der geregelten Praxis- beziehungsweise Patientenübernahme fallen deutlich weniger HZV-Patienten in das KV-System zurück. Für eine GPÜ zum vierten Quartal 2023 ist die Frist für die Meldung der 10. Juli. red