Die Abrechnung von Impfungen kennen Praxisteams auswendig. Doch die Tetanus-Impfung nach Unfall tanzt mehrfach aus der Reihe.
Ein 42-Jähriger stürzt im Wald und zieht sich dabei eine Risswunde zu (s. Kasten).
EBM
Beim Erstkontakt fallen 03000 und 02301 EBM an. Abrechnung der Vierfachimpfung gemäß der lokalen Impfvereinbarung mit der 89400. Für die weiteren Wundkontrollen kann die Ärztin keine Leistungen abrechnen.
GOÄ
Die Rechnung nach GOÄ ist komfortabler. Neben der 1 wird die 5 (3,5-fach) angesetzt (Untersuchung mehrerer Körperregionen). Bei der Wunde ist die Lokalanästhesie (Nr. 491), für die Versorgung der Wunde selbst die Nr. 2003 abrechenbar.
Die Folgekontakte sind entweder mit 1 und 5 GOÄ (bei Arztkontakt) oder je mit der Nr. 200 (bei alleinigem MFA-Kontakt) abrechenbar. Die Simultanimpfung ist mit der Nr. 378 abzurechnen.
HZV
In Nordrhein ist die Wundversorgung bei den Hausarztverträgen mit AOK, EKK, LKK und Knappschaft Teil der Pauschale. Die anderen Verträge (BKK, IKKclassic und TK) vergüten die 02301 einzeln mit 16 Euro.
Die Impfung (89400) wird bei AOK und Knappschaft zu den Sätzen der regionalen Impfvereinbarung honoriert (12,12 Euro), die TK bietet 11 Euro an. Bei allen anderen Verträgen ist sie Teil der Pauschale, erfordert aber eine gesonderte Dokumentation.
Schwerpunkt: Tetanusimpfung nach Verletzung
Bei jeder Verletzung mit offener Wunde sollte nach dem Tetanusschutz gefragt werden. Der medizinische Hintergrund ist klar, die Abrechnung birgt aber Tücken.