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Gemeinsamer BundesausschussListe für langfristigen Heilmittelbedarf ergänzt

Ab dem 1. Januar 2023 wird es neue Vorgaben bei der Diagnoseliste für einen langfristigen Heilmittelbedarf geben. Außerdem: Die “Rauchenden Köpfe” stellen zwei Spicker mit den wichtigsten Diagnosen für einen langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf online zur Verfügung.

Heilmittel wie Physio- und Ergotherapie: Demnächst gelten neue Regelungen bei der Verordnung.

In die Diagnoseliste für einen langfristigen Heilmittelbedarf (LHM) wurden weitere neuromuskuläre Erkrankungen sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen aufgenommen. Die neuen Vorgaben gelten vom 1. Januar 2023 an, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit.

Der Beschluss bewirkt, dass bei Patienten mit einer gelisteten Diagnose ein LHM von vornherein als bewilligt gilt. Heilmittel wie Physio- und Ergotherapie können dann wiederholt für jeweils zwölf Wochen verordnet werden. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet dies, dass hier die Verordnung eines LHM nicht in ihr Heilmittelbudget eingerechnet wird.

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