In die Diagnoseliste für einen langfristigen Heilmittelbedarf (LHM) wurden weitere neuromuskuläre Erkrankungen sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen aufgenommen. Die neuen Vorgaben gelten vom 1. Januar 2023 an, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit.
Der Beschluss bewirkt, dass bei Patienten mit einer gelisteten Diagnose ein LHM von vornherein als bewilligt gilt. Heilmittel wie Physio- und Ergotherapie können dann wiederholt für jeweils zwölf Wochen verordnet werden. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet dies, dass hier die Verordnung eines LHM nicht in ihr Heilmittelbudget eingerechnet wird.