Kürzlich ist die aktualisierte S2k-Leitlinie “Helicobacter pylori und gastroduodenale Ulkuskrankheit” der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) erschienen.
Mit ihr kündigt sich ein Paradigmenwechsel an: Ein Test auf eine Helicobacter-pylori-Infektion impliziert im Erwachsenenalter im Falle eines Erregernachweises nun eine Therapieindikation. Die Entscheidung für eine mögliche Eradikationsbehandlung sollte demnach vor der Diagnostik getroffen werden.
Auf Helicobacter pylori testen sollen Ärzte laut Leitlinie unter anderem beim peptischen Ulkus ventrikuli oder duodeni, bei nach adäquater Diagnostik ungeklärter oder refraktärer Eisenmangelanämie oder wenn bei Patienten mit erhöhtem Risiko für eine Ulkuskrankheit bzw. -komplikation eine ASS- oder NSAR-Dauermedikation geplant ist.
Asymptomatischen Patienten können sie eine Testung auf Helicobacter pylori ab dem Alter von 50 Jahren in einem allgemeinen Vorsorgegespräch anbieten, zum Beispiel im Rahmen der kolorektalen Karzinomvorsorge. Zudem soll bei allen Personen mit erhöhtem Magenkarzinom-Risiko eine Testung erfolgen, wobei ab einem Alter von etwa 40 Jahren primär eine endoskopisch-bioptische Untersuchung angeboten werden sollte.