Nachdem die Sonderregelung zur Videobehandlung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie am 31. März ausgelaufen war, haben sich GKV-Spitzenverband und die jeweiligen Berufsverbände auf eine Übergangsregelung geeinigt. Damit ist seit 1. September wieder eine Therapie per Video möglich.
Die Regelung wurde getroffen, da einer der vier Berufsverbände den Vertragsentwurf mit dem GKV-Spitzenverband nicht unterzeichnen wollte und ein Schiedsverfahren angestoßen wurde, das noch läuft. In der Übergangsvereinbarung wurden die Rahmenbedingungen einer Behandlung per Video festgelegt.